Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.225,47
    +139,67 (+0,37%)
     
  • Gold

    2.349,50
    +7,00 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0688
    -0,0045 (-0,42%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.391,10
    -518,04 (-0,86%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.322,42
    -74,11 (-5,31%)
     
  • Öl (Brent)

    83,88
    +0,31 (+0,37%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.914,89
    +303,13 (+1,94%)
     

Banken wollen ins Krypto-Geschäft einsteigen

Mit dem neuen Geldwäschegesetz reguliert die Regierung auch das Geschäft mit Kryptowährungen. Banken können von den neuen Möglichkeiten profitieren.

Mit dem neuen Geldwäschegesetz erhöht sich der Schutz für Verbraucher bei Krypto-Anlagen. Foto: dpa
Mit dem neuen Geldwäschegesetz erhöht sich der Schutz für Verbraucher bei Krypto-Anlagen. Foto: dpa

Die Finanzaufsicht Bafin hat nach Angaben aus Regierungskreisen bereits mehr als 40 Interessensbekundungen von Banken für eine Erlaubnis erhalten, künftig das Krypto-Verwahrgeschäft betreiben zu dürfen.

Das neue Geldwäschegesetz erlaubt Banken nicht mehr nur das Angebot und die Verwahrung klassischer Wertpapiere wie Aktien und Anleihen. Seit Beginn des Jahres können die Geldhäuser ihren Kunden im Onlinebanking praktisch auf Knopfdruck auch Kryptowährungen wie beispielsweise Bitcoin, Ethereum oder Ripple anbieten.

WERBUNG

Virtuelle Währungen haben in den vergangenen Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Die weltweite Marktkapitalisierung nimmt zu. Doch das große Problem ist die Anonymität beim Handel mit virtuellen Währungen. Das macht sie anfällig für Missbrauch durch Kriminelle oder Terroristen.

„Die bisherigen Geschäftsmodelle, die bei der Identifizierung von Kunden zu lax waren, müssen angepasst oder eingestellt werden“, heißt es in Berlin. Mit der neuen Regulierung erhöht sich auch der Schutz der Verbraucher.

Nach dem Gesetzesentwurf sind Kryptowerte digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt. Nicht nur Kryptowährungen fallen darunter, auch Token oder Coins, die als Krypto-Assets behandelt werden.

Standortfaktor Deutschland

In Regierungskreisen wird mit Blick auf die Interessensbekundungen zufrieden registriert, dass gute Finanzmarktregulierung auch ein Standortfaktor sein kann. „Wir haben damit nahezu ein Alleinstellungsmerkmal, das uns nutzen wird, die seriösen Anbieter nach Deutschland zu bringen“, hieß es in Berlin.

Die Bafin hatte Unternehmen darauf hingewiesen, dass seit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes am 1. Januar 2020 eine Erlaubnis der Finanzaufsicht für das Krypto-Verwahrgeschäft nötig sei. Das Gesetz sieht allerdings Übergangsfristen für Unternehmen bis Ende November 2020 vor, die bereits zuvor in diesem Geschäft tätig waren. Für die Übergangszeit muss jedoch bis Ende März eine Anzeige bei der Bafin eingehen.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler begrüßt die hohe Zahl an Interessensbekundungen. „Der Markt wächst schneller als das Bundesfinanzministerium das vorhergesagt hat. Das ist Segen und Fluch zugleich“, sagte der Finanzexperte dem Handelsblatt. „Die hohe Nachfrage nach Krypto-Verwahrlizenzen zeigt, dass sich Unternehmen mehr und mehr der Blockchain-Technologie annehmen, ist aber auch Ergebnis der neuen Gesetzgebung.“

Eines der ersten Institute, das ein entsprechendes Angebot bereithält, ist die Berliner Solarisbank. Hierfür hat die Bank die Tochtergesellschaft Solaris Digital Assets gegründet. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung um eine Verwahrlizenz will das Geldhaus Bitcoin und andere virtuelle Währungen im Kundenauftrag einlagern.

„Wir beschäftigen uns seit anderthalb Jahren intensiv mit dem Thema Krypto-Verwahrung“, hatte Michael Offermann, Krypto-Banking-Chef des Instituts, vor Kurzem dem Handelsblatt erklärt. „Mit der Neuregelung im neuen Geldwäschegesetz ist ein guter Zeitpunkt gekommen, praktisch loszulegen. Schließlich sind wir kein Forschungsinstitut, sondern eine Geschäftsbank.“

Die Solarisbank verfügt über eine Vollbanklizenz und bietet ihr Haftungsdach zahlreichen deutschen Finanztechnologie-Start-ups an. Die Berliner sind überzeugt, früh einen Zukunftsmarkt zu besetzen. „Digitale Assets werden den Finanzmarkt grundlegend verändern. Sobald der Kauf und die Verwahrung von Bitcoin und Co. einfacher werden, rechnen wir mit einem starken Wachstum“, so Offermann. Das Umsatzpotenzial im ersten Jahr liege bereits im siebenstelligen Bereich.