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Airbnb: Deutsche Firma darf kein "Air" im Namen führen

Seit Anfang des Jahres gibt es in Deutschland das Startup Airfarm. Das Berliner Unternehmen ist dem US-Konzern Airbnb jedoch ein Dorn im Auge. Grund ist der Namensbestandteil "Air".

London, UK - July 31, 2018: The buttons of the travel app Airbnb, surrounded by Amazon, ebay, News and other apps on the screen of an iPhone.
Nur Airbnb sol in der EU das Wörtchen "Air" im Unternehmensnamen tragen. (Bild: Getty Images)

Airbnb hat etwas gegen eine neue deutsche Firma namens Airfarm. Der Grund: Der Name des Berliner Startups ist dem Buchungsportal ein Dorn im Auge. Um seine seit 2009 genutzte und in der EU registrierte Marke zu schützen, hat Airbnb daher im Oktober gegen die Verwendung von "Air" in Airfarm Widerspruch eingelegt. Das geht aus den Unterlagen des EU-Amts für geistiges Eigentum (EUIPO) hervor, die dem Wirtschaftsmagazin Capital vorliegen.

Zankapfel ist tatsächlich nur der Name. Inhaltlich gibt es zwischen dem US-Konzern und dem Berliner Startup keine Berührungspunkte. Airbnb ist ein Online-Marktplatz für Vermittlungen von Unterkünften. Airfarm bietet eine Plattform an, "auf der Landwirte sich informieren und gemeinsame Inhalte teilen können", wie es auf der Webseite des Startups heißt. Der Namensbestandteil "Air" ist ein Hinweis darauf, dass es sich um ein Online-Unternehmen handelt, dessen Daten sich auf einem Cloud-Speicher befinden.

Wird die Luft dünn für Airfarm?

Nach der im Frühjahr gelaunchten Testversion soll Anfang 2020 die Vollversion von Airfarm folgen. Ob das Unternehmen dann noch so heißen wird, hängt vom Ergebnis des Namensstreits ab. Schon im September hatte sich Airbnb laut Capital über eine Anwaltskanzlei mit dem Jungunternehmen in Verbindung gesetzt und gefordert, dass Airfarm die Anmeldung der Marke zurückzuziehe. Die Begründung: Der Namensbestandteil "Air" in Airfarm könnte die "Unterscheidungskraft" der "berühmten Marke Airbnb" mindern.

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In einer Stellungnahme einer Unternehmenssprecherin hieß es weiter: "In Fällen, in denen andere Unternehmen einen Namen oder ein Logo verwenden, die Verbraucher verwirren oder unsere Marke verletzen könnten, streben wir eine einvernehmliche Lösung an." Man strebe eine Zusammenarbeit mit den Unternehmen an, um solche Fragen zu klären. Auf den Fall Airfarm ging die Sprecherin nicht ein.

Laut Capital hat Airbnb vor Einlegen des Widerspruchs Airfarm einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach dürfe das deutsche Startup den Namen nur dann benutzen, wenn es seine Geschäfte auf Basis von B2B betreibe. Das Unternehmen müsste sich also auf Unternehmen als Kundschaft konzentrieren (Business to Buisness). Firmenchef Hubertus Mai lehnte das Angebot ab, weil sich Airfarm nun mal an Landwirte und damit an Endkunden orientiert. Seine Hoffnung dürfte nun auf EUIPO ruhen. Das im spanischen Alicante gelegene EU-Amt wird ab Januar nächsten Jahres über den Fall entscheiden.