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Erleichtern Sie sich die Arbeit für die Steuererklärung und holen Sie zu viel gezahlte Steuer zurück

Lassen Sie sich nicht von der Steuer ärgern. (Bild: dpa)

Wohl jeder, der ein Wertpapierdepot besitzt, hat schon einmal beim Ausfüllen der Anlage KAP der Steuerklärung geflucht. Oder hat sich von seinem Steuerberater anhören müssen, dass das ja der aufwendigste Teil der Arbeit ist. Doch Sie können sich das Leben vereinfachen, indem Sie die Unterlagen so ablegen, dass das Ausfüllen übersichtlich wird und Sie es vermeiden, zu viele Steuern zu zahlen.

1)    Heften Sie alles PRO WERTPAPIER ab

Viele heften alles zu Ihrem Depot zwar nach Datum geordnet, aber nicht pro Wertpapier ab. Einen Ordner, der ein Register für „allgemeine Depotunterlagen“ und dann X Reiter für „Wertpapier X,Y,Z“ enthält, ermöglicht es Ihnen, gewünschte Belege sofort und ohne Aufwand herauszusuchen. Heften Sie die neuesten Unterlagen immer obenauf, um nicht Gefahr zu laufen, irgendwann in den Papieren von 1999 zu kramen.

2)    Überprüfen Sie die Erträgnisaufstellung und Steuerbescheinigung

Die meist im ersten Quartal eines Jahres kommende Erträgnisaufstellung und Steuerbescheinigung listet alle Erträge auf, die Sie über die Bank erzielt haben. Bei den Fonds und Aktien sowie Anleihen, bei denen Sie die Zinsen direkt auf Ihr Verrechnungskonto erhalten, können Sie das leicht mit dem Kontoauszug oder mit Ihrer eigenen „Ertragsliste“ abgleichen.

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Haben Sie Wertpapiere mit Gewinn oder Verlust verkauft, ist auch das erfasst. Auch hier sollten Sie überprüfen, ob die Daten stimmen.

3)    Besonderheiten bei Fonds

Fonds, die die Erträge im Fondsvermögen wieder anlegen (sogenannte thesaurierende Fonds), sind für den Laien am schwersten zu überprüfen. Während inländische thesaurierende Fonds, die Sie an dem Beginn der Wertpapierkennnummer mit DE erkennen, auf die wieder angelegten Erträge Abgeltungsteuer einbehalten und abführen, bleiben ausländische thesaurierende Fonds unversteuert. Diese erkennen Sie (i.d.R.) an der nicht mit DE beginnenden ISIN. Über die Summe, die jeweils als Ertrag im Fonds in einem Jahr gutgeschrieben wurde, erhalten Sie über eine Abrechnung Auskunft. Für die inländischen Fonds können Sie also den Abgleich durchführen und damit ist alles erledigt.

Es kommt vor, dass zum Stichtag der Erträgnisaufstellung noch nicht alle Informationen über die Fonds vorliegen. Die Bank vermerkt dann, von welchem Fonds die Information fehlt und Sie müssen die Zahlen dann selbst hinzufügen. Haben Sie Ihre Unterlagen nach Wertpapier geordnet, ist das ein Handgriff, die entsprechende Zahl „herauszufischen“. Bis zum Erstellen der Steuererklärung liegen meistens alle Zahlen vor.

4)    Passen Sie beim Verkauf von ausländischen thesaurierenden Fonds auf!

Bei den ausländischen thesaurierenden Fonds erhalten Sie über die Abrechnung auch alle Informationen. Sie versteuern jährlich dann, wenn Sie die entsprechenden Summen in die Anlage KAP schreiben, automatisch die Erträge, wie unter 3. beschrieben. Aufpassen müssen Sie beim Verkauf. Der deutsche Fiskus tut dann nämlich so, als hätten Sie noch nie etwas für diesen Fonds versteuert und behält großzügig Abgeltungssteuer ein. In der Steuererklärung müssen Sie dann die bereits versteuerten Erträge angeben, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und den entsprechenden Betrag zurückzuholen. Aus Erfahrung wissen wir, dass das Thema auch für viele Steuerberater „ein Buch mit sieben Siegeln“ ist. Daher weisen Sie diese bitte darauf hin, wenn Sie einen ausländischen thesaurierenden Fonds verkauft haben und die Steuer zurückholen müssen.

5)    Prüfen Sie die Steuerfreiheit bei Altinvestments

Fonds und Aktien, die Sie bereits vor 2009 besessen haben, sind bei einem Verkauf steuerfrei. Wir sehen es aber immer wieder einmal, dass das Kaufdatum nicht korrekt erfasst ist oder ganz fehlt (dann wird Steuer erhoben). Gerade, wenn Sie Depotüberträge getätigt haben, müssen Sie aufpassen. Ist ein Fehler passiert, können Sie in der Steuererklärung den Kaufpreis nachweisen (ein Handgriff :-)) und die zuviel gezahlte Steuer zurückholen.

Lassen Sie sich nicht von der Steuer ärgern ;-)
Ihre Stefanie Kühn

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