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Sieben Millionen Deutsche verzichten auf Geld vom Chef

Millionen Beschäftigte in Deutschland verzichten auf Geld, das Ihnen vom Arbeitgeber zusteht. Denn in Deutschland haben Schätzungen zufolge rund 20 Millionen Angestellte Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Aber es gibt nur 13 Millionen Verträge, so Stiftung Warentest. Dabei lohnen sich die Sparverträge in jedem Fall. Die Verbraucherschützer erklären, wie Sie das Geld am besten anlegen.

Ein Sparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen lohnt sich. Denn der Chef schießt jährlich bis zu 480 Euro in den Vertrag. In vielen Fällen winkt Arbeitnehmern zusätzlich eine staatliche Förderung oder Wohnungsbauprämie, wenn sie ihre Sparraten aufstocken. Angestellte mit geringem Einkommen haben bei bestimmten Sparverträgen darüber hinaus Anspruch auf staatliche Zuwendungen.

Trotz des verlockenden Angebots und hohen Renditen verschenken viele Beschäftigte das Geld einfach. Stiftung Warentest rät in der neuesten Ausgabe vom Verbrauchermagazin Finanztest das Geld in jedem Fall in Anspruch zu nehmen: „Erkundigen Sie sich, ob Ihr Betrieb vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt. Falls ja, sollten Sie einen Sparvertrag abschließen und Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Nur dann bekommen Sie Geld.“

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Eingezahlt wird sechs Jahre, ein Jahr ruht das angesparte Geld, dann wird ausgezahlt. Oft ist das dann ein hübsches Sümmchen von mehreren tausend Euro. Was genau am Ende heraus kommt, ist abhängig von der Sparform und natürlich von den Einlagen.

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Sparer können das vom Chef gezahlte Geld durch einen Eigenanteil aufstocken. Bis zu 80 Euro sind möglich, in manchen Fällen liegt die Grenze auch schon bei 40 Euro – abhängig ist das vom zu versteuernden Einkommen.

Vier gängige Sparformen

1. Banksparplan: Diese Form eignet sich vor allem für all diejenigen, die einen sicheren Sparvertrag wollen. Nicht alle Verträge werden gut verzinst. Ein lukratives Angebot fand Finanztest bei der Degussa Bank mit 3,3 Prozent Rendite.

2. Bausparvertrag: Wer in absehbarer Zeit eine Immobilie erwerben oder sanieren möchte, ist mit dieser Sparform gut beraten. Gerade für Geringverdiener sei ein Bausparvertrag lohnenswert, weil sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie vom Staat haben.

3. Tilgung eines Baukredits: Vermögenswirksame Leistungen können auch für die Tilgung eines Immobilienkredits eingesetzt werden. „Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bausparkasse oder Bank, ob das bei Ihrem Vertrag möglich ist“, raten die Finanztester.

4. Aktienfondssparplan: Diese Anlageform bietet laut Finanztest die besten Renditechancen. Allerdings sei das Sparergebnis nicht planbar und schlimmstenfalls seien auch Verluste möglich. Diese Sparform sollten deshalb nur diejenigen wählen, die nicht auf einen festen Auszahlungsbetrag angewiesen sind. Im Gegenzug fürs Risiko stehen die Chancen auf hohe Renditen, die andere Sparformen so nicht bieten können.

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Beim Vertragsabschluss eines Aktienfondssparplan heißt es zudem genau hinschauen. Die Angebote von Sparkassen, Privat- und Genossenschaftsbanken seien meist nicht empfehlenswert. Die Experten raten zu ETF-Sparplänen, die fand Finanztest unter den Filialbanken nur bei der Commerzbank.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Vermögenswirksame Leistungen“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

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