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Steuern 2014 - Das ist neu

Jedes Jahr ändern sich einige Dinge, die die Steuern betreffen. Wer sie kennt, kann sich rechtzeitig darauf einstellen. Dieser Yahoo-Blog hilft Ihnen, rechtzeitig die Weichen zu stellen. Die größte Änderung betrifft diesmal die doppelte Haushaltsführung und die Reisekosten.

1)    Grundfreibetrag: Zum 1.1.2014 wird der Grundfreibetrag auf 8.354 Euro angehoben. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt unverändert. Das ist eine gute Nachricht, denn so bleiben ein paar Euros mehr steuerfrei. Sie brauchen dabei nichts zu tun, denn dies wird in der Berechnung der Abzüge automatisch berücksichtigt.

2)    Reisekosten: Die bisherige Abstufung in drei Pauschalen wird aufgehoben und durch nur noch zwei ersetzt. Ab 2014 können Sie bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 12 Euro Verpflegungsmehraufwand geltend machen, bei ganztägiger Abwesenheit 24 Euro. Damit entfällt das lästige Stunden ausrechnen, am An- und Abreisetag.

3)    Doppelte Haushaltsführung: Ab dem 01.01.2014 dürfen nur noch höchstens 1.000 Euro monatlich für eine zweite Wohnung abgesetzt werden. Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass Sie nicht nur Wohnkosten tragen, sondern sich auch angemessen an den Kosten der normalen Lebensführung beteiligen. Als Student reicht es also nicht, wenn Sie nur ein Zimmer im Haus der Eltern haben, was Sie gelegentlich bewohnen.

4)    Regelmäßige Arbeitsstätte: Dieser bislang nicht näher definierte Begriff wird am dem neuen Jahr durch den Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt werden. Dieser Ort wird anhand der arbeits- oder dienstrechtlichen Festlegungen des Arbeitgebers bestimmt. Die Entfernungspauschalen gelten damit für den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte. Reisekosten sind nach wie vor absetzbar, falls sie nicht vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

5)    Altersvorsorge: Eine neue vorteilhafte Regelung gibt es bei der Eigenheimrente/Wohn-Riester. Hier ist es jetzt auch in der Ansparphase möglich, Kapital zu entnehmen, um eine bestehende Finanzierung abzulösen. Bislang ist es so, dass nur unmittelbar für die Anschaffung oder zu Beginn der Auszahlungsphase das Vermögen entnommen werden darf.

Bei der Rürup-Rente gibt es ebenfalls eine Verbesserung. Fortan sind auch reine Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Erwerbsminderungsrenten absetzbar, solange eine lebenslange Rente gezahlt wird. Gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherungen laufen in der Regel bis zum Alter 55, 60, 65 oder 67 Jahre. Diese Renten werden jedoch teuer sein, da ein deutlich längerer Rentenbezug einkalkuliert werden muss.

Ihre
Stefanie Kühn