Werbung
Deutsche Märkte schließen in 6 Stunden 24 Minuten
  • DAX

    18.056,37
    +139,09 (+0,78%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.972,60
    +33,59 (+0,68%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Gold

    2.359,40
    +16,90 (+0,72%)
     
  • EUR/USD

    1,0743
    +0,0010 (+0,10%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.931,36
    +391,56 (+0,66%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.388,98
    -7,55 (-0,54%)
     
  • Öl (Brent)

    83,71
    +0,14 (+0,17%)
     
  • MDAX

    26.316,66
    +273,48 (+1,05%)
     
  • TecDAX

    3.308,20
    +41,44 (+1,27%)
     
  • SDAX

    14.287,81
    +292,04 (+2,09%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.109,95
    +31,09 (+0,38%)
     
  • CAC 40

    8.045,72
    +29,07 (+0,36%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     

Die Zuschüsse für energetische Sanierungen steigen

Wer sein Haus besser dämmen oder die Heizung austauschen möchte, bekommt dafür mehr Geld vom Staat. Auch steuerliche Förderungen sind möglich.

Die Immobilienbranche steht im Fokus, nicht nur bei der Frage nach bezahlbarem Wohnen. Auch beim Klimaschutz wurde sie als Schlüsselbranche auserkoren. Das trifft auch Selbstnutzer. So hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr beschlossen, den Einbau von Ölheizungen ab 2026 zu untersagen. Neben Forderungen nehmen nun aber auch die Förderungen zu. Mit Jahresbeginn trat eine Reihe von Maßnahmen in Kraft.

Höhere Förderung für energetische Sanierung

Mit besseren Förderbedingungen will die Bundesregierung energetische Modernisierungen anregen. Dafür steigen ab dem 24. Januar sowohl Zuschüsse als auch Darlehensbeträge deutlich.

WERBUNG

Wer ein neues energiesparendes Haus oder eine Wohnung ab KfW-Effizienzhaus-Standard 55 kauft, bekommt mehr Geld. Dieser Standard bedeutet etwa, dass das Haus nur 55 Prozent der Energie eines normalen Neubaus verbraucht. Die Förderdarlehen steigen um 20.000 Euro, auf 120.000 Euro.

Die Tilgungszuschüsse werden um zehn Prozent erhöht. Das heißt konkret: Der Staat erlässt bis zu 30.000 Euro des Kredits. So viel erhält aber nur, wer den höchsten Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus erfüllt.

Nicht nur beim Neubau gibt der Staat finanzielle Hilfe, sondern auch bei der Sanierung, bei der das maximale Förderdarlehen ebenfalls auf 120.000 Euro steigt. Da es im Bestand schwierig ist, strenge energetische Neubaustandards zu erreichen, werden bereits Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus 115 führen, gefördert.

Bei Sanierungsmaßnahmen steigt der Tilgungszuschuss sogar um 12,5 Prozent auf bis zu 40 Prozent der Kreditsumme: Bauherren bekommen also maximal 48.000 Euro (KfW-Effizienzhaus 55) des Kredits erlassen.

Wer kein Darlehen benötigt oder keines von der KfW beziehen will, muss nicht leer ausgehen. Die Konditionen des Zuschussprogramms 430 werden ebenso verbessert. Der maximale Zuschuss liegt bei 48.000 Euro, Kosten von 120.000 Euro und ein hoher Energiestandard (55) vorausgesetzt.

In den Genuss steigender Zuschüsse kommen nicht nur Selbstnutzer, sondern auch Bestandshalter. Für sie verstehen sich die Beträge je Wohneinheit. Thomas Meyer, Vorstandsvorsitzender des Investmentmanagers Wertgrund, wird dies bei einem Kauf in Bielefeld nutzen: „Wir standen vor der Frage, ob es den KfW-Standard 55 oder 40 erfüllen soll. Dabei hat sich herausgestellt: Die Mehrkosten für den höheren Standard fallen für uns geringer aus als der zusätzliche Tilgungszuschuss.“

Hinzu kommt: Auch die Sanierung von Nichtwohngebäuden fördert die KfW. Sie zahlt maximal 275 Euro pro Quadratmeter. Beim Neubau liegt die Obergrenze bei 200 Euro.

Ölheizungen auf der Abschussliste

Die verbesserten Konditionen haben eine Kehrseite, denn das Ölheizungsverbot wirft seine Schatten voraus. Bereits seit Jahresbeginn fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau keine energetischen Sanierungen mehr, die eine Ölheizung einbeziehen. Im Zuschussprogramm 430 und dem Förderdarlehen im Programm 152 fallen Öl- und Gasheizungen aus der Förderung. Das gilt beispielsweise auch für das hybride System einer Ölheizung mit Kraft-Wärme-Kopplung.

Auch das Heizungs- und das Lüftungspaket, unter das kombinierte Maßnahmen zählten, entfällt. Die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen werden nun nahezu komplett vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) übernommen, informiert die KfW. Dort werden nicht mehr wie bislang Festbeträge zugeschossen, sondern Anteile an den förderfähigen Kosten.

Der Bafa-Zuschuss liegt bei Solaranlagen beispielsweise bei 30 Prozent, bei Biomasse- und Wärmepumpenanlagen bei 35 Prozent der Kosten von maximal 50.000 Euro. Anders als beim Öl sind Anlagen mit Gas durchaus förderbar: Wer eine Gas-Hybrid-Heizung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent erneuerbaren Energien verbaut, erhält einen Investitionszuschuss von 40 Prozent. Wichtig für die Förderung bei KfW und Bafa: Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Maßnahmen durchgeführt werden.

Abwrackprämie und steuerliche Förderung

Wer seine mindestens zwei Jahre alte Ölheizung durch eine neue, auf regenerativen Energien beruhende Heizung ersetzt, erhält zusätzlich zu den Förderbeträgen der Bafa zehn Prozent Zuschuss auf die Kosten, maximal also 45 Prozent. Norbert Muth, Energieberater von der Verbraucherzentrale Hessen, begrüßt die neuen Fördermöglichkeiten. Sie sorgten dafür, dass sich mehr Menschen mit alternativen Heizformen beschäftigen.

Durch die Zuschüsse werde der Umstieg auf die in der Anschaffung meist teureren Heizformen mit erneuerbaren Energien attraktiver. Im Nutzungsverlauf sei etwa eine Pelletheizung mit Kosten von etwa fünf Cent pro Kilowattstunde gegenüber der Ölheizung mit rund sechs Cent je Kilowattstunde heute schon im Vorteil.

Wer energetisch modernisiert kann sich seit Beginn des Jahres außerdem auf Steuererleichterungen freuen. Selbstnutzer können bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal aber 40.000 Euro, über drei Jahre von ihrer Steuerschuld abziehen. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen und ist unabhängig vom individuellen Steuersatz des Antragstellers, erklärt der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel. Eile ist nicht geboten: Das Programm läuft bis Ende 2029.

Die steuerlichen Förderungen lassen sich allerdings nicht mit den Zuschussprogrammen von Bafa und KfW kombinieren. Energieberater Muth glaubt daher: „Die meisten werden sich wohl für die Zuschüsse entscheiden.“

Wohngeld gestiegen

Das Wohngeld wird erstmals seit 2016 erhöht. Wohngeld erhalten Haushalte mit geringem Einkommen, die kein Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt erhöht sich der Zuschuss beispielsweise von 145 auf 190 Euro pro Monat. Weil auch die Einkommensgrenzen erhöht wurden, steigt die Zahl der Empfängerhaushalte von 480.000 auf 660.000. Ab 2022 soll das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Eigentumsentwicklung angepasst werden.

Baukindergeld

2020 ist das letzte Jahr, in dem Haushalte, die erstmals Wohneigentum erwerben, Baukindergeld beantragen können. Mit der Förderung, die 2018 eingeführt wurde, schenkt der Staat Familien mit einem Kind und einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro jährlich 1.200 Euro.

Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Anträge können nur noch berücksichtigt werden, wenn der Kauf der Immobilie oder die Baugenehmigung für den Neubau bis Ende 2020 erfolgt.

Ausblick

2020 könnten weitere Änderungen am Wohnungsmarkt angestoßen werden. So soll etwa der Betrachtungszeitraum des Mietspiegels von vier auf sechs Jahre ausgeweitet werden. Das soll die Mietanstiege bremsen. Außerdem ist eine Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse geplant.

Potenzielle Hauskäufer sollten die Entwicklungen bei der Maklercourtage im Blick behalten. Diese soll künftig hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden. Bislang gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Mancherorts müssen Käufer bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises zahlen.