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WISO: Was ist bei einer Mieterhöhung erlaubt?

Wenn Ihr Vermieter eine Mietpreiserhöhung ansetzt, sollten Sie immer Experten befragen. (Bild: Getty Images)
Wenn Ihr Vermieter eine Mietpreiserhöhung ansetzt, sollten Sie immer Experten befragen. (Bild: Getty Images)

Ein Drittel der Mieterhöhungsverlangen sind fehlerhaft oder zu hoch. WISO weiß, worauf Sie achten müssen, wenn Sie unangenehme Post vom Vermieter im Briefkasten haben.

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Fast jeder zweite Deutsche wohnt zur Miete. So wie Heidemarie Pregler, eine 67-jährige Rentnerin, die sich beim ZDF-Verbrauchermagazin WISO bestürzt darüber zeigt, dass sie monatlich bald 35 Euro mehr Miete zahlen soll. Aufs Jahr gerechnet also eine Erhöhung von 420 Euro. Kein Einzelfall: In Deutschland werden jährlich rund zwei Millionen Mieterhöhungen verschickt, so WISO. Laut Deutschem Mieterbund sind davon jedoch ein Drittel fehlerhaft!

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Heidemarie Pregler lebt seit 28 Jahren in der Wohnung. Was der Vermieter grundsätzlich darf: Eine Anhebung des Mietpreises an die ortsübliche Vergleichsmiete. Dabei ist es gesetzlich genau geregelt, wie oft er das darf: frühestens 12 Monate nach dem Einzug oder der letzten Mieterhöhung kann eine Anhebung der Kaltmiete schriftlich (!) angekündigt werden.

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Die Erhöhung muss immer begründet werden. Zulässig ist sie beispielsweise dann, wenn sich der Vermieter auf den örtlichen Mietspiegel bezieht. Was dagegen nicht ausreicht, sind sogenannte pauschale Behauptungen wie hohe Handwerkerkosten. Jeder Mieter hat bis zu zwei Monate Zeit, die Mieterhöhung genau zu prüfen.

Als wichtige Kriterien hierfür gibt WISO folgende Punkte an:

  • Prüfen Sie, ob der Vermieter den Mietspiegel richtig nach Lage, Baujahr und Größe eingruppiert hat. Sollte Ihre Kaltmiete bereits über der Vergleichsmiete liegen, ist eine Erhöhung nicht zulässig.

  • Beachten Sie die Kappungsgrenze: Die Kaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent, beziehungsweise 15 Prozent in vielen Großstädten steigen.

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt, wie hoch die Kappungsgrenze ist. Wenn sie durch die Mieterhöhung überschritten wird, ist die Erhöhung ebenfalls nicht rechtens.

  • Lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein beraten!

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Nach einer Beratung bei einem Mieterverein wird auch für Frau Pregler schnell klar: Die veranschlagten 35 Euro Mieterhöhung im Monat sind zu hoch. Der Experte hält eine Erhöhung von 10 Euro pro Monat für gerechtfertigt.

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