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Welches Versicherungsrisiko im Homeoffice lauert

Millionen Deutsche arbeiten wegen des Coronavirus inzwischen von zu Hause. Doch wer haftet, wenn sich ein Mitarbeiter daheim verletzt? Die Antwort ist kompliziert.

Eine Frau arbeitet aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus' von zuhause aus. Doch wer zahlt, wenn ein Unfall passiert? Foto: dpa
Eine Frau arbeitet aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus' von zuhause aus. Doch wer zahlt, wenn ein Unfall passiert? Foto: dpa

Die schmucke Backsteinzentrale der Zurich Deutschland in Köln-Deutz ist weitgehend verwaist. Seit dieser Woche arbeitet praktisch das gesamte Unternehmen mit seinen rund 4600 Mitarbeitern im Homeoffice. Der Versicherer ist kein Einzelfall.

Wegen des Coronavirus schicken immer mehr deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter aus Sicherheitsgründen zum Arbeiten nach Hause. Nach der Ankündigung von flächendeckenden Schulschließungen in Deutschland hoffen viele Manager, so das Geschäft aufrechterhalten zu können – und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Millionen Deutsche arbeiten in diesen Tagen damit plötzlich dank Laptops und Smartphones von zu Hause.

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Für viele Mitarbeiter ist das etwas Neues – das auch neue Fragen aufwirft. So schön es theoretisch klingt, dass nun jeder im Morgenmantel beim Audio-Chat mit dem Chef sitzen kann. So unklar sind bisher fest geregelte Absicherungen, die für die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit daheim gelten.

Denn auch am heimischen Schreibtisch ist schnell ein Malheur passiert. Wer aber zahlt, wenn der Mitarbeiter sich daheim bei der Arbeit verletzt? Die Antwort darauf ist kniffliger, als viele denken. Denn was viele nicht wissen: Für das Homeoffice gelten andere Regeln als im Büro.

So unterscheidet die gesetzliche Unfallversicherung streng zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erläutert. Angestellte stehen somit im Homeoffice weniger als im Betrieb unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. „Der Versicherungsschutz bei der Heimarbeit ist deutlich geringer als im Büro“, warnt Rita Reichard, Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Feine Abgrenzung

Stolpert ein Arbeitnehmer im Büro auf dem Weg zur Kaffeemaschine oder zum Wasserspender und verletzt sich, ist die Angelegenheit klar. Passiert der Unfall im Unternehmen, greift die gesetzliche Unfallversicherung.

Im Homeoffice sieht das anders aus. Dort sind Arbeitnehmer nur direkt am heimischen Arbeitsplatz oder auf dem unmittelbaren Weg dorthin gesetzlich versichert. Ein Kaffeeholen in der Küche zählt aber nicht dazu, wie die Nürnberger Versicherung betont. Verletzt sich ein Mitarbeiter auf dem Weg dorthin, haftet demnach nicht der Arbeitgeber – sondern im Zweifelsfall der Mitarbeiter selbst.

Das musste auch ein Arbeitnehmer erfahren, der vor Gericht gezogen war, weil er im Homeoffice in seiner Dachgeschosswohnung zum Wasserholen die Treppe hinuntergestiegen und schwer gestürzt war. Das Bundessozialgericht entschied 2016, dass dieser Sturz nicht gesetzlich unfallversichert ist.

„Wenn bei einer häuslichen Arbeitsstätte (Homeoffice) ein Weg innerhalb des Wohngebäudes zurückgelegt wird, um einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit (hier: Trinken) nachzugehen“, so befanden die Richter, bestehe kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Laut Bundessozialgericht könne man den Arbeitgeber nicht für die Risiken in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers verantwortlich machen (Bundessozialgericht, Aktenzeichen B 2 U 5/15 R).

Auch wer sich im Homeoffice auf dem Weg zur Toilette wehtut, ist nicht automatisch gesetzlich versichert. So sieht es jedenfalls das Sozialgericht München. Ein Arbeitnehmer war während der Heimarbeit auf dem Rückweg vom heimischen WC gestürzt und wollte den Sturz als Arbeitsunfall geltend machen, was die Richter verneinten (Aktenzeichen: S 40 U 227/18).

Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist laut Ansicht der Richter vor allem die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht. Das Bundessozialgericht spricht hier von einer Handlungstendenz.

Fällt eine Versicherte beispielsweise die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie auf dem Weg zum dienstlichen Telefonat mit ihrem Chef unterwegs ist, das für die dienstliche Kommunikation nötig war, wäre dieser Unfall im Zweifelsfall versichert. Das entschied das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 2 U 28/17) beispielhaft nach dem Treppensturz einer Frau, die nach vertraglicher Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber nahezu vollständig im Homeoffice tätig war. Fällt sie hingegen die Treppe hinunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre sie nicht versichert.

Beweise sichern

Für die Heimarbeiter ist es deshalb wichtig, ihre Absicht, etwas Berufliches zu tun, im Fall eines Versicherungsschadens auch nachweisen zu können. „Ich kann daher nur den dringenden Rat geben, dass jeder, der im Homeoffice einen Unfall hat, sofort dokumentiert, was er gerade gemacht hat, welches Dokument er bearbeitet hat, mit wem er telefoniert hat“, sagt Anwältin Reichard. Wichtig sei es auch, möglichst umgehend jemandem die Situation zu schildern, wie der Unfall passiert ist – dies könnte der Nachbar oder der Arzt sein. Denn viele Mitarbeiter sitzen allein im Homeoffice.

Auch Screenshots machen, Mails ausdrucken oder Anruflisten sichern, kann helfen, rät die Expertin. Die Beschäftigen hätten eine bessere Chance, dass die gesetzliche Unfallversicherung einspringt, wenn sie Belege für den beruflichen Zusammenhang des Unfalls vorweisen könnten. „Wer allerdings Tage damit wartet, den Arbeitgeber zu informieren oder sich Zeugen zu suchen, wird es schwerer haben, die Richter davon zu überzeugen, dass die Verletzung ein Arbeitsunfall ist“, warnt die Juristin. Die Beweislage sei häufig ein Problem.

Auch Stefan Boltz von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung räumt ein: „Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im Homeoffice nicht ganz einfach.“

Was also tun? Wer sich als Arbeitnehmer darauf einstellt, die nächsten Wochen im Homeoffice zu verbringen und einen Rundumschutz möchte, kann darüber nachdenken, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese Police deckt auch Unfälle in der Freizeit und im Haushalt ab – und damit auch Schadensfälle, die von den Berufsgenossenschaften nicht übernommen werden.

Anwältin Reichard warnt allerdings: „Vorübergehende Unfallfolgen wie ein gebrochenes Bein nach einem Sturz sind nicht versichert.“ In den ersten sechs Wochen springe aber die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ein.

Teure Berufsunfähigkeitsversicherung

Kern der privaten Unfallversicherung ist eine Kapitalleistung im Fall eines längeren Gesundheitsschadens. Der Versicherer zahlt also, sofern eine dauerhafte Schädigung nach dem Unfall zurückbleibt. Die Police übernimmt dann – je nach Ausgestaltung – mitunter auch die Kosten für eine Haushaltshilfe oder den Umbau des Eigenheims. „Wer über solche Policen nachdenkt, sollte die Angebote aber gut vergleichen, da sich die Offerten deutlich unterscheiden“, rät Reichard. „Wichtig ist es, zum Beispiel auf eine hohe Geldzahlung im Fall einer Vollinvalidität zu achten.“

Die Verbraucherschützer sowie der Bund der Versicherten weisen indes darauf hin, dass die Unfallversicherung grundsätzlich nicht geeignet sei, den Verlust der Arbeitskraft dauerhaft finanziell abzufedern. Hierfür sollten Beschäftigte besser eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in Betracht ziehen, die im Versicherungsfall eine Rente bietet. Diese Police zahle für die Dauer einer Berufsunfähigkeit, egal ob unfall- oder krankheitsbedingt, eine monatliche Rente, je nach Vereinbarung von bis zu 80 Prozent des Nettoeinkommens an den Versicherungsnehmer, erläutern die Verbraucherschützer.

Eine BU-Police ist allerdings deutlich teurer als eine Unfallversicherung. „Für Menschen, die wegen Vorerkrankungen keine oder nur eine sehr teure BU abschließen können, bietet eine Unfallversicherung aber wenigstens einen gewissen, wenn auch nur punktuellen Schutz“, sagt Anwältin Reichard von der Verbraucherzentrale NRW.