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Weihnachtsgeld: Wer bekommt es und wie viel ist es?

Die einen bekommen einen zusätzlichen Monatslohn, die anderen nur einen kleinen Teil davon und manche gar nichts. Das Weihnachtsgeld hängt von mehreren Faktoren ab, von denen Geschlecht und Herkunft nur zwei sind.

Wer hat alles Anspruch auf Weihnachtsgeld? (Symbolbild: Getty Images)
Wer hat alles Anspruch auf Weihnachtsgeld? (Symbolbild: Getty Images)

Am wichtigsten für die Frage, wer Weihnachtsgeld bekommt und wer nicht, ist ein vorhandener oder nicht vorhandener Tarifvertrag des Betriebes, für den man arbeitet. In 77 Prozent der Unternehmen mit Tarifvertrag bekommen die Angestellten Weihnachtsgeld, hat das Statistische Bundesamt ermittelt. Fehlt ein Tarifvertrag, sind es nur 42 Prozent.

Frauen und Ostdeutsche gehen oft leer aus

Für Frauen in Ostdeutschland ist die Wahrscheinlichkeit, am Ende des Jahres leer auszugehen, gleich doppelt hoch. Das hat zwei Gründe: Zum einen gibt es im Osten weit weniger Betriebe, die an einen Tarifvertrag gebunden sind. Zum anderen arbeiten Frauen überdurchschnittlich oft in Branchen, in denen die Tarifbindung noch nie besonders hoch war oder in den vergangenen Jahren sogar abgebaut wurde, wie zum Beispiel dem Einzelhandel.

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Wie berechnet sich die Höhe des Weihnachtsgeldes?

Wer wie viel Prozent vom Monatseinkommen als Weihnachtsgeld bekommt, hängt in tarifgebundenen Unternehmen vor allem davon ab, welchen Stellenwert die jeweilige Gewerkschaft dem Weihnachtsgeld bei den Verhandlungen eingeräumt hat. Mit 95 bis 100 Prozent bekommen Beschäftigte der Süßwarenindustrie und im Bankgewerbe besonders viel, während Leiharbeitern und Angestellten von Wach- und Sicherheitsdiensten im Durchschnitt nicht einmal 20 Prozent ausbezahlt werden.

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Manche Betriebe zahlen freiwillig

Einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld gibt es tatsächlich nur dann, wenn es im Tarifvertrag, alternativ im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung, vereinbart ist. Die 42 Prozent der Betriebe, die ihren Arbeitern auch ohne Tarifvertrag Weihnachtsgeld bezahlen, tun das freiwillig. Erst, wenn die Arbeitgeber drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld nach der gleichen Berechnungsmethode ausgezahlt haben, müssen sie die Zahlungen auch in Zukunft leisten.

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