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Waigel zu MiFID II: „Ich bin skeptisch, ob die EU-Organe das Startdatum ändern“

Gestern wurde bekannt, dass sich die Einführung von MiFID II um ein Jahr auf 2018 verschieben soll. Christian Waigel gibt im Gespräch mit FundResearch eine aktuelle Einschätzung zu den Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Branche.

Schon Ende Oktober erklärte der promovierte Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei GSK Stockmann und Kollegen, dass der für MiFID II vorgesehen Zeitplan erheblich ins Wanken komme. Auch jetzt betont er wieder: „Aus der zuständigen Generaldirektion der Kommission sind Äußerungen bekannt, wonach die delegierten Rechtsakte erst zum Jahresende vorgestellt werden können. Wenn diese vorgelegt sind, hat das Europäische Parlament noch einmal drei Monate Zeit, diese Vorschläge zu prüfen und kann sie auch verwerfen. Insofern wird der Zeitplan natürlich sehr knapp.“ Das Problem: Ursprünglich sei der Branche versprochen worden, dass sie ein Jahr Umsetzungszeit für MiFID II hat. „Das (Other OTC: DASX - Nachrichten) lässt sich natürlich angesichts dieses Hintergrunds kaum noch halten.“ Im Moment machten nun vor allem die Verbände Druck, um eine Verschiebung zu erreichen. „Es ist aber noch nichts entschieden.“

Eine Verschiebung des Zeitplans sei zudem auch nicht ganz einfach, bemerkt der Experte. „Denn in Art. 93 Abs. 1 der MiFID II ist der Starttermin 3. Januar 2017 festgelegt.“ Für eine Verschiebung müssten daher die EU-Kommission, das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten die Richtlinie und das Startdatum ändern. „Das ist natürlich mit einem Reputationsverlust verbunden und auch politisch aufwändig, deswegen bin ich skeptisch, ob die drei europäischen Organe soweit gehen.“ Waigel rechnet daher eher mit einer „faktischen“ Verschiebung: „Beispielsweise könnten die ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden erklären, dass sie das erste Jahr 2017 noch nicht so intensiv prüfen und den Unternehmen dieses erste Jahr als Umsetzungs- und Übungsjahr durchgehen lassen und dann erst ab 2018 volle Compliance mit den MiFID II-Regeln verlangen.“ So ähnlich sei man auch bei MiFID I vorgegangen.

(TL)