Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 41 Minuten
  • Nikkei 225

    37.931,56
    +303,08 (+0,81%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.065,98
    +176,94 (+0,30%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.393,23
    -3,30 (-0,24%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     
  • S&P 500

    5.048,42
    -23,21 (-0,46%)
     

Vorsicht vor der "Krankengeldfalle"!

Wie so oft in der deutschen Bürokratie kommt es auch bei der Krankschreibung auf jedes Detail an. (Bild: ddp)
Wie so oft in der deutschen Bürokratie kommt es auch bei der Krankschreibung auf jedes Detail an. (Bild: ddp)

Wer krank ist, muss sich um eine Krankschreibung kümmern. Doch schon ein kleiner Fehler im Umgang mit der Bürokratie kann teure Folgen haben, warnen Patientenschützer.

Tausende Menschen rutschen nach Angaben von Patientenschützern durch das soziale Sicherungsnetz. Ein aus ihrer Sicht nicht seltener Grund: Weil Fristen versäumt wurden, werde ihnen das Krankengeld gestrichen. Für Menschen, die während ihrer Erkrankung ihren Arbeitsplatz verloren haben, könne das schlimme Folgen haben, sagen Experten und sprechen in dem Zusammenhang häufig von der „Krankengeldfalle“.

Das Verbrauchermagazin „WISO“ ist dem Problem auf den Grund gegangen. Ein offenbar häufiges Missverständnis schildert sich dem Beitrag zufolge so: Sich vom Arzt rückwirkend krankschreiben zu lassen, führe zu Lücken beim Arbeitsunfähigkeitsnachweis. Dann gebe es kein Krankengeld.

WERBUNG

Lesen Sie auch: Kritik an Bahncard 50 – Weniger Vorteile als erhofft

Der „WISO“-Beitrag schildert den konkreten Fall einer angehenden Lehrerin. Sie sei vor einem Jahr Opfer eines Unfalls geworden, musste wegen ihrer Rückenprobleme über Wochen krankgeschrieben werden – infolge des Unfalls habe sie sogar schließlich ihr Referendariat abbrechen müssen. Von der Krankenkasse habe sie Krankengeld bezogen. Im Januar habe sie dann eine ambulante Reha begonnen, heißt es in dem Beitrag weiter – während dieser habe sie an einem Wochenende die Grippe bekommen – zu krank, um in die Reha zu gehen, habe sie sich gleich am Montagmorgen bei ihrem Hausarzt gemeldet und auch nach einer Krankschreibung gefragt. Doch am Telefon sei ihr gesagt worden, dass erst am Dienstag ein Termin frei sei. In dem „WISO-Beitrag“ berichtet sie: „Die haben gesagt, sie haben erst am Dienstag einen Termin frei, aber das wäre kein Problem, man könnt mich ja auch rückwirkend für Montag noch krankschreiben.“

“Eine rückwirkende Krankschreibung hilft nicht”

Genau hier entsteht Experten zufolge oft das Problem. Heike Morris von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland warnt im ZDF: „Wenn der Arzt sagt, rückwirkend kann ich sie auch bis zu drei Tagen krankschreiben, entsteht ein Missverständnis.“ Denn, so die Expertin, „eine rückwirkende Krankschreibung hilft hier nicht, da eine Rückdatierung ja nicht möglich ist und es immer auf den Tag der Feststellung ankommt.“

Lesen Sie auch: Warum Heiraten die Einkommensungleichheit fördert

Faktisch sei es so geregelt: „Wer seine Arbeitsunfähigkeit auch nur einen Tag nicht nachweisen kann, hat kein Anrecht auf Krankengeld, so auch die Warnung auf dem Arbeitsunfähigkeitsnachweis.“ Offenbar sei diese Gefahr vielen Patienten nicht bewusst, warnen unterdessen Patientenschützer, deren Kritik sich an den Gesetzgeber richtet.

Heike Morris von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland schildert in dem „WISO“-Beitrag, man habe täglich mit solchen Fällen zu tun. „Im letzten Jahr haben wir knapp 1.000 Fälle der Krankengeldlücke bei uns in der Beratung gehabt.“

Sehen Sie auch: McDonald’s stellt neue Arbeitskleidung vor und das Internet lacht