Vodafone verärgert Kunden und die, die es nicht mehr werden wollen
Mit gleich zwei dreisten Werbeaktionen hat das Unternehmen Vodafone tausende deutsche Verbraucher verprellt. Nun hat der Konzern die Aktion gestoppt und bittet um Entschuldigung. Doch die Welle der Empörung über die umstrittenen Werbemittel ist immer noch groß.
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Zunächst hatten Vodafonekunden ein merkwürdig aussehendes Kundenanschreiben in ihren Briefkästen gefunden. Anstatt die Umschläge wie gewohnt mit dem Firmenlogo zu kennzeichnen, versuchte der Konzern den Werbebriefen einen möglichst offiziellen Anstrich zu geben. Die einem Behördenschreiben ähnelnde Werbung trug zudem den Fake-Stempel „Wiederholter Zustellungsversuch“.
Hintergrund der Aktion ist ein geplanter Technikwechsel, bei dem in einigen Regionen Deutschlands zum 29. März das neue Antennenfernsehen DVBT-T2 HD in den Regelbetrieb übergeht. Mit seinen Schreiben wollte der Vodafone-Konzern offensichtlich die aus diesem Wechsel hervorgegangene Unsicherheit der Verbraucher ausnutzen. Den Empfängern wurde suggeriert, schnell handeln zu müssen und am besten auf einen Kabelanschluss des werbenden Unternehmens umzusteigen. Die dreiste Masche, die auch bei Nichtnutzern von DVB-T angekommen war, sorgte vor allem im Netz für große Empörung.
Eine ähnlich dreiste Werbung des Unternehmens landete auch per Postkarte in tausenden Briefkästen der Republik. Auch diese gleicht einem offiziellen, behördlichen Schreiben mit aufgedruckten Fake-Stempeln, die mehrmalige Zustellungsversuche vortäuschen. Bei diesem Schreiben geht es allerdings nicht um DVB-T, sondern um eine „wichtige Neuerung der Telefon- und Internet-Technologie.“ Hiermit sollen Verbraucher zu einem Anruf bei Vodafone bewegt werden.
Auf Nachfrage von „Spiegel Online“ teilte Vodafone mit, den Versand der strittigen Werbemittel mittlerweile gestoppt zu haben und bat um Entschuldigung. Laut Nachrichtenportal prüft die Verbraucherzentrale Sachsen derzeit eine Abmahnung gegen den Konzern. Geklärt werden solle vor allem, ob die Aktion auch Nicht-Kunden des Unternehmens erreicht habe. Denn „man darf als Unternehmen niemanden mit Werbung direkt anschreiben, der dem nicht zugestimmt hat oder der nicht Kunde des Unternehmens ist“, so Michael Hummel, Referatsleiter Recht der Verbraucherzentrale Sachsen.
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