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Verfassungsgericht lässt Neue Assekuranz Gewerkschaft abblitzen

Die Arbeitnehmervertretung will als tariffähige Gewerkschaft anerkannt werden – und scheitert erneut. Jetzt will sie vor den Menschenrechtsgerichtshof ziehen.

Eine Gewerkschaft hat kein Recht auf den Zug durch alle Instanzen. Foto: dpa
Eine Gewerkschaft hat kein Recht auf den Zug durch alle Instanzen. Foto: dpa

Eine Arbeitnehmervereinigung hat keinen Anspruch, durch alle Rechtsinstanzen zu gehen, um als tariffähige Gewerkschaft anerkannt zu werden. Eine darauf abzielende Verfassungsbeschwerde der Neuen Assekuranz Gewerkschaft (NAG) hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Ende 2010 gegründete NAG bezeichnet sich selbst als erste Spezialgewerkschaft für die Interessen der Beschäftigten im privaten Versicherungsgewerbe und ist nach Angaben ihrer Vorsitzenden Gaby Mücke in rund 50 Unternehmen vertreten. Dabei versteht sie sich bewusst als spezialisierte Konkurrenz zum „Gemischtwarenladen“ Verdi. Die Dienstleistungsgewerkschaft ist ebenfalls im Versicherungsgewerbe aktiv und verhandelt dort Tarifverträge, vertritt aber auch noch zahlreiche andere Branchen.

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Im April 2015 hatte das Hessische Landesarbeitsgericht auf Antrag von Verdi festgestellt, dass die NAG keine tariffähige Gewerkschaft ist. Da die Organisation noch keine Tarifverträge abgeschlossen und ihre Mitgliederzahl in dem Verfahren nicht konkret mitgeteilt habe, sei keine positive Prognose über ihre Durchsetzungsfähigkeit bei Tarifforderungen möglich, urteilten die Frankfurter Richter damals.

Nur wenn eine Arbeitnehmerorganisation schon Tarifverträge abgeschlossen oder genügend Mitglieder hat, um notfalls auch mit Streiks Forderungen durchzusetzen, kann sie als tariffähige Gewerkschaft anerkannt werden.

Dies sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Die Anerkennung könne davon abhängig gemacht werden, ob eine Gewerkschaft eine gewisse Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite aufweise, so die Karlsruher Richter. Dies stehe im Einklang mit der vom Grundgesetz geschützten Koalitionsfreiheit.

Die Verfassungsbeschwerde der NAG richtete sich aber vor allem gegen den Umstand, dass schon das Urteil einer Instanz – des Landesarbeitsgerichts – maßgeblich für die Aberkennung der Tariffähigkeit sein sollte. Dies wurde aber vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: „Das Grundrecht auf rechtliches Gehör garantiert keinen Instanzenzug“, teilten die Karlsruher Richter mit. Die Beschränkung eines Verfahrens zur Feststellung der Tariffähigkeit auf eine Instanz sei nicht verfassungswidrig.

Die NAG will aber nicht aufgeben und kündigte an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. „Dies ist ein schwarzer Tag für die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland“, kommentierte NAG-Chefin Mücke die Entscheidung aus Karlsruhe und den Umstand, dass das Verfassungsgericht vier Jahre für die Abweisung der Klage gebraucht habe.

Laut Verfassung gebe es ein Grundrecht auf Gründung einer Gewerkschaft, teilte Mücke mit. „Und wenn man das in Anspruch nimmt, kommt unmittelbar nach der Gründung ein DGB-Monopolist und entzieht einem dieses Recht mit Hilfe der Gerichte wieder.“

Wenn die Entscheidung bestehen bleibe, heiße das, dass eine Gewerkschaft entweder schon unmittelbar bei Gründung groß und tarifmächtig sein müsse, oder man könne in Deutschland keine tariffähige Gewerkschaft mehr gründen, kritisierte Mücke.