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Verbraucherschützer machen Front gegen geplante Mehrwertsteuersenkung

Das Konjunkturpaket der Regierung setzt aus Sicht von Verbraucherschützern falsche Akzente. Ihre Kritikpunkte wollen sie heute im Bundestag vortragen.

Bringt die Mehrwertsteuersenkung entscheidende Konjunkturimpulse? Foto: dpa
Bringt die Mehrwertsteuersenkung entscheidende Konjunkturimpulse? Foto: dpa

Deutschlands oberster Verbraucherschützer sieht die im Konjunkturpaket der Bundesregierung geplante vorübergehende Mehrwertsteuersenkung kritisch. „So schön sich die 20 Milliarden Euro Mehrwertsteuersenkung auf dem Papier lesen: Mit einer spürbaren Entlastung eines jeden einzelnen durch diese Maßnahme allein rechne ich nicht“, sagte Klaus Müller, der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem Handelsblatt. „Gaststätten- und Hotelverbände sowie einzelne Unternehmen haben bereits angekündigt, dass sie die Senkungen gar nicht oder nicht linear an Verbraucher weitergeben werden.“

Nicht linear bedeutet: Der verringerte Steuersatz wird nicht auf alle Produkte angewendet. Für Verbraucher kann dann etwa Butter deutlich günstiger werden, aber der Preis für Milch und Käse bleibt unverändert. Bei hochpreisigen Ausgaben wie Möbeln oder Autos rechnen die Verbraucherschützer mit einer Weitergabe der reduzierten Mehrwertsteuer.

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Die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze soll vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Der Steuersatz soll in diesem Zeitraum von 19 auf 16 Prozent abgesenkt werden, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Die Mehrwertsteuersenkung ist Teil des sogenannten zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes, das an diesem Montag Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses ist.

Der VZBV schätzt in einer schriftlichen Stellungnahme zu der Anhörung, die dem Handelsblatt vorliegt, dass die Mehrwertsteuersenkung nur zu einer Teil-Entlastung auf der Nachfrageseite führen werde. Zugleich befürchtet der Verband, dass Unternehmen vieler Branchen die Maßnahme als „finanzielle Entlastung“ nutzen könnten, obwohl es für sie bereits direkte finanzielle Unterstützungspakete der Bundesregierung gebe. Das sei aber „nicht sachgerecht und politisch auch nicht intendiert“.

Hinzu kommt aus Sicht der Verbraucherschützer, dass eine Senkung der Mehrwertsteuer mit einem „hohen bürokratischen Aufwand“ auf der Unternehmensseite verbunden sei, insbesondere da die Senkung nur für sechs Monate gelten solle. Der Vorschlag, die Preise der Artikel mit dem bisherigen Preis auszuschildern und die Mehrwertsteuer erst an der Kasse abzuziehen, sei zwar pragmatisch, aber ohne eine Anpassung der Preisangabenverordnung „mit rechtlichen Fragezeichen belastet“.

„Das Vertrauen wird schwinden“

Der VZBV macht denn in seiner Stellungnahme keinen Hehl daraus, dass es sinnvoller gewesen wäre, die vorgesehenen Mittel für die Steuersenkung „so zu verwenden, dass eine tatsächliche Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher erfolgt und nicht die Politik und die Verbraucher auf den guten Willen der Unternehmen angewiesen sind“. Als Alternative schlägt Verbandschef Müller eine stärkere Senkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und damit niedrigere Strompreise vor.

Die schwarz-rote Koalition hatte kürzlich beschlossen, Bürger und Unternehmen in der Coronakrise bei den Stromkosten entlasten. Dafür soll die EEG-Umlage ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden.

Müller gibt indes zu bedenken, dass die jetzige Festsetzung der Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde nicht ausreichend sei, damit Verbraucher das in ihrem Geldbeutel auch positiv zu spüren bekommen. Ein Durchschnittshaushalt spare dadurch nächstes Jahr etwa zehn Euro an Stromkosten, rechnet der VZBV-Chef vor. „Ein Konjunkturimpuls wird davon nicht ausgehen.“

Aus Müllers Sicht wären daher die für die Mehrwertsteuersenkung veranschlagten 20 Milliarden Euro in einer „deutlich stärkeren“ Senkung der EEG-Umlage besser angelegt. „Ergänzt um einen Kinderbonus von 600 statt 300 Euro, wäre dies wirkungsvoller und zudem auch sozial gerechter.“

Damit der Bundestag die sechsmonatige Absenkung der Mehrwertsteuer und einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro verabschieden kann, ist für den 29. Juni eine Sondersitzung geplant. Unmittelbar nach dem Beschluss des Bundestags soll der Bundesrat in einer weiteren Sondersitzung ebenfalls grünes Licht geben, damit die Mehrwertsteuersenkung wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten kann.

Die Verbraucherschützer glauben indes nicht, dass die Bürger angesichts der Maßnahmen die Krisenpolitik der Bundesregierung positiver bewerten werden. Im Gegenteil. „Das Vertrauen wird schwinden, dass auch die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher Berücksichtigung finden, wenn die Mehrwertsteuersenkung nicht – wie versprochen – komplett zu ihrer Entlastung führt.“