Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 51 Minuten
  • Nikkei 225

    37.992,93
    +364,45 (+0,97%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.106,71
    +228,30 (+0,38%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.392,45
    -4,09 (-0,29%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     
  • S&P 500

    5.048,42
    -23,21 (-0,46%)
     

Verbraucheranwälte stellen Strafanzeige gegen VW-Vorstände

Neuer Ärger für VW-Chef Herbert Diess: Eine Anwaltskanzlei wirft ihm Prozessbetrug vor. Auch Rechtsvorständin Werner und Ex-Chef Winterkorn sind betroffen.

Gegen Winterkorn, Diess und die VW-Rechtsvorständin Hiltrud Werner ist Strafanzeige gestellt worden. Der Vorwurf: Prozessbetrug. Foto: dpa
Gegen Winterkorn, Diess und die VW-Rechtsvorständin Hiltrud Werner ist Strafanzeige gestellt worden. Der Vorwurf: Prozessbetrug. Foto: dpa

Der Kompromiss der beiden VW-Topmanager mit der niedersächsischen Justiz ist nicht lang her. Neun Millionen Euro zahlte der Wolfsburger Autobauer im Mai bei der Einstellung der Strafverfahren gegen seinen Vorstandschef Herbert Diess und den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch.

Vier Jahre lang hatten die Ermittlungen gedauert, eine Anklage war schon geschrieben. Dann folgte der Deal. Die Gefahr, dass die Spitze des VW-Konzerns auf die Anklagebank müsste, schien gebannt. Jetzt ist sie wieder da.

WERBUNG

Tobias Ulbrich von der Klägerkanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln hat bei der Staatsanwaltschaft Trier Strafanzeige gestellt. Sie richtet sich gegen Diess sowie die VW-Rechtsvorständin Hiltrud Werner und den ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn. Der Vorwurf: Prozessbetrug.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang der Strafanzeige. „Wir werden nun prüfen, ob sich aus der Strafanzeige tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben“, sagte ein Behördensprecher. VW und Winterkorn kennen die Anzeige noch nicht, beide wollten sich deshalb grundsätzlich nicht äußern.

Die Kanzlei Rogert & Ulbrich ist keine unbekannte. Die Anwälte vertreten seit Jahren Tausende VW-Kunden im Dieselskandal. 2015 wurde bekannt, dass der Fahrzeughersteller millionenfach Dieselmotoren so manipuliert hatte, dass sie die Umwelt-Grenzwerte bei Labortests zwar einhielten, im Straßenverkehr aber nicht. Die Affäre kostete Volkswagen bis dato 32 Milliarden Euro – den Großteil davon in den USA.

In Deutschland waren Rogert & Ulbrich an einer Musterklage gegen Volkswagen beteiligt. An der Seite des Verbraucherverbandes verhandelten sie einen 830 Millionen Euro schweren Vergleich für rund 200.000 betrogene Kunden.

Doch längst nicht jeder Kläger setzte seine Ansprüche vor Gericht durch. Vor allem Dieselfahrer, die ihren Pkw nach Bekanntwerden des Skandals kauften, gehen bislang meist leer aus. Das wollen die Klägeranwälte nicht hinnehmen – und erhöhen mit ihrer Strafanzeige nun den Druck auf VW.

Diess, Werner und Winterkorn haben nach Ansicht der Anzeigensteller das höchste deutsche Zivilgericht getäuscht, den Bundesgerichtshof (BGH). Konkret hätten Diess und Werner es unterlassen, im Verfahren vor dem BGH eine wichtige Ad-hoc-Mitteilung des Unternehmens an die Deutsche Börse vom 22. September 2015 zu korrigieren.

In dieser Mitteilung räumte VW erstmals „Unregelmäßigkeiten einer verwendeten Software bei Dieselmotoren“ ein. Wenige Tage zuvor hatte die US-Umweltbehörde EPA den Skandal öffentlich gemacht.

VW: „Dulden keine Gesetzesverstöße“

Für die Mitteilung war der damalige Vorstandsvorsitzende Winterkorn verantwortlich. Die VW-Führung beteuerte darin, „die Aufklärung von Unregelmäßigkeiten einer verwendeten Software mit Hochdruck“ voranzutreiben. „Ausschließlich“ der Motorentyp EA 189 sei betroffen, man stehe in Kontakt mit den zuständigen Behörden und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Volkswagen dulde keine Gesetzesverstöße.

Diese Meldung, kritisieren nun die Anzeigensteller, sei falsch gewesen. Anwalt Ulbrich zählt sieben Punkte auf, die aus seiner Sicht Lügen sind. So teilte Volkswagen damals mit, alle seinerzeit angebotenen Konzernfahrzeuge der Euronorm 6 erfüllten die gesetzlichen Anforderungen und Abgasnormen. Tatsächlich wurden auch noch nach der Ad-hoc-Mitteilung Tausende Euro-6-Autos von Volkswagen vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen vorhandener Abgasmanipulationen zurückgerufen – etwa 2018 nahezu alle Dieselmodelle von Audi vom A4 bis zum Q7 der Abgasnorm Euro 6.

Zudem scheint, wie von VW damals behauptet, auch nicht nur der Motor EA 189 von den Manipulationen betroffen, sondern auch dessen Nachfolger EA 288. Mittlerweile laufen dazu zahlreiche Zivilverfahren, einzelne Gerichte haben auch bereits gegen VW entschieden.

Der Konzern bestreitet hingegen Abgastricks und wehrt sich vor den Gerichten gegen die Behauptung, beim EA 288 sei ebenfalls eine Abschalteinrichtung eingesetzt worden. „Klägeranwälte suggerieren oftmals gute Chancen. Tatsächlich gehen 99 Prozent der Klagen verloren“, so ein Konzernsprecher. Auf der Webseite von Volkswagen steht: „Anwälte haben mittlerweile Millionen Euro an Gebühren mit sinnlosen Klagen eingenommen.“

Ulbrich ficht das nicht an, zumal er einen weiteren Angriffspunkt sieht. In der Ad-hoc-Mitteilung aus dem Jahr 2015 behauptete Volkswagen, die beanstandete Software beeinflusse weder „das Fahrverhalten, Verbrauch noch Emissionen“. Inzwischen ist nach den Feststellungen des Kraftfahrt-Bundesamts das Gegenteil belegt. Denn die Software diente dazu, auf dem Prüfstand die Abgaswerte einzuhalten, die im Straßenbetrieb gerissen wurden. Das hat Volkswagen in den USA selbst zugegeben.

Ob das Softwareupdate tatsächlich wirksam Abhilfe schuf, ist umstritten. Ein Sprecher von VW bestritt negative Auswirkungen, das habe auch das KBA festgestellt. Ansonsten habe sich der Umgang mit Fehlverhalten bei VW geändert. „Wir entdecken schneller, klären umfassend auf, arbeiten mit den Behörden zusammen und ahnden konsequent“, sagte der Sprecher.

Tausende offene Fälle

Fakt ist, dass die Ad-hoc-Meldung von 2015 nicht von Volkswagen korrigiert wurde – weder vom damals verantwortlichen Martin Winterkorn noch von Herbert Diess, der seit April 2018 im Amt ist. Volkswagen argumentierte damit in Verfahren vor dem Landgericht Trier und anschließend am Oberlandesgericht Koblenz.

Als reine Rechtsinstanz nahm der BGH sie als inhaltlich richtig hin. Ulbrich hat die Strafanzeige deshalb an die Trierer Staatsanwaltschaft geschickt. Schon dort hätte die Ad-hoc-Meldung korrigiert werden müssen, dort sei die ursprüngliche Tathandlung erfolgt.

Die fehlerhafte Börsenmeldung, erklärt Ulbrich, habe schwerwiegende Folgen für VW-Kunden gehabt. Die BGH-Richter bewerteten sie später in einem Grundsatzurteil vom 30. Juli 2020 als Anzeichen dafür, dass Volkswagen ab diesem Zeitpunkt so geläutert gewesen sei, dass das „Unwerturteil“ seines bisherigen Verhaltens gegenüber bisherigen Käufern sich derart relativiere, „dass der Vorwurf der Sittenwidrigkeit bezogen auf das Gesamtverhalten nicht mehr gerechtfertigt“ sei.

Im Kern lautete die BGH-Entscheidung deshalb, Volkswagen könne seit der Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung kein sittenwidriges Verhalten mehr vorgeworfen werden. Für die Kunden von Volkswagen bedeutete die BGH-Entscheidung, dass sie kaum noch eine Chance haben, für Käufe von Dieselautos seit dem 23. September 2015 Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung durchzusetzen.

Tatsächlich stellt Klägeranwalt Ulbrich in seiner Strafanzeige fest, dass alle Zivilverfahren von VW-Kunden, die ihr Fahrzeug später erwarben, verloren gingen. 10.000 solcher Verfahren gebe es, vermutet Ulbricht. Allein seine Kanzlei führe davon 3000.

 Foto: dpa
Foto: dpa