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Umsatzsteuerregelung für öffentliche Einrichtungen wird verlängert

BERLIN (dpa-AFX) -Öffentliche Einrichtungen müssen für Einnahmen, die sie auf ähnliche Weise wie Unternehmen erzielen, auch in den kommenden zwei Jahren keine Umsatzsteuer abführen. Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) teilte am Mittwoch mit, dass eine entsprechende Übergangsfrist bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand bis Ende 2024 verlängert werden soll. Das Bundesfinanzministerium bestätigte die Pläne. Zu Gute kommt das Stark-Watzinger zufolge etwa Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die durch die Corona-Pandemie und die Energiekrise ohnehin stark beansprucht seien.

"Das Bundesforschungs- und das Bundesfinanzministerium sind gemeinsam der Auffassung, dass Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gerade in diesen Zeiten entlastet werden müssen und ihr Betrieb nicht gefährdet werden darf. Die Umsetzung der Verlängerung der Übergangsfrist soll über das Jahressteuergesetz 2022 erfolgen", sagte Stark-Watzinger. Die FDP-Politikerin sprach von einer hervorragenden Nachricht für das "Innovationsland Deutschland".