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Theo Zwanziger stellt Strafanzeigen gegen Staatsanwälte

Der ehemalige DFB-Präsident will die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in der Sommermärchen-Affäre nicht stehen lassen. Er holt zum Gegenschlag aus.

Der ehemaliger Präsident des DFB fühlt sich zu unrecht beschuldigt. Foto: dpa
Der ehemaliger Präsident des DFB fühlt sich zu unrecht beschuldigt. Foto: dpa

„Sowohl die deutschen als auch die Schweizer Strafverfolger haben versagt. Ich habe in dieser Sache jeglichen Respekt vor der Staatsanwaltschaft verloren“. Theo Zwanzigers Botschaft war von Beginn an sehr klar, als der frühere Präsident des Deutschen Fußball-Bunds heute in einem Pressegespräch die juristische Aufarbeitung des sogenannten Sommermärchen-Skandals thematisierte. Gegen den Schweizer Bundesanwalt Cedric Remund und dessen Assistentin will Zwanziger deshalb Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und ungetreuer Amtsführung stellen.

In der vergangenen Woche hatte die Schweizer Bundesanwaltschaft Anklage gegen Zwanziger sowie drei weitere Fußballfunktionäre erhoben. Die Schweizer werfen Zwanziger vor, im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro falsch deklariert und über den eigentlichen Verwendungszweck getäuscht zu haben.

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Deshalb soll sich Zwanziger zusammen mit dem ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst Schmidt und dem Schweizer Funktionär Urs Linsi nun wegen Betrugs in Mittäterschaft verantworten. Wegen Beihilfe zum Betrug ist zudem ein weiterer frühere DFB-Präsident angeklagt, Wolfgang Niersbach.

Tatsächlich aber hätten es weder die Schweizer noch die deutschen Behörden vermocht, den wirklichen Verwendungszweck des Geldes zu klären. Diese hatte der Ex-Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus 2002 Franz Beckenbauer zur Verfügung gestellt – letztlich landete es beim wegen Korruption gesperrten Ex-Vizepräsident des Weltfußballverbands, Mohammed Bin Hammam, den Zwanziger als „Ganoven und korruptesten aller Funktionäre“ bezeichnete. 2005 wurde die Millionensumme dann von einem DFB-Konto an die Fifa als Zuschuss zu einer später abgesagten Eröffnungsgala zurückgezahlt. Wofür ist weiterhin unklar.

Die Ermittler würden bis heute vielmehr selbst über den Verwendungszweck des Geldes spekulieren, so Zwanziger. Darauf könne man keine Anklage stützen. Dazu sieht Zwanziger durch extrem kurze Fristen der Schweizer Bundesanwaltschaft seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt und das Recht auf ein faires Verfahren. Sämtliche Beweisangebote würde die Behörde ignorieren.

„Ich werde nicht in Deutschland verurteilt und nicht in der Schweiz“

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte bereits vor mehr als einem Jahr Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben. Allerdings hatte das Landgericht diese dann im Oktober 2018 nicht zugelassen, wogegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte. Über diese ist bis heute nicht entschieden.

Allerdings habe die Staatsanwältin Anna-Elisabeth Krause Ablaß in dem Beschwerdeschriftsatz gelogen, so Zwanziger. Sie habe eine frühere Aussage eines DFB-Mitarbeiters verändert. Deswegen hat Zwanziger bereits im Mai schon Strafanzeige gegen die Frankfurter Staatsanwältin gestellt. Das Verfahren hat inzwischen die Staatsanwaltschaft Darmstadt übernommen. „Nun schauen wir einmal, was dabei herauskommt“, sagte Zwanziger.

In Sachen seiner eigenen strafrechtlichen Verfolgung jedenfalls zeigte sich der ehemalige DFB-Präsident optimistisch. „Ich werde nicht in Deutschland verurteilt und nicht in der Schweiz“. Sollte es in der Schweiz zu einem Prozess kommen, müsste spätestens im April 2020 ein erstinstanzliches Urteil fallen, um einer Verjährung zuvorzukommen. Ob sich Zwanziger einem Verfahren in der Schweiz stellen würde, ließ er auf Nachfrage offen. Er habe aber Vertrauen in das dortige Gericht.

Auch mit dem Weltfußballverband Fifa ging Zwanziger hart ins Gericht. Die Fifa könnte Bin Hammam zur Aussage zwingen und Licht ins Dunkel bringen, aber kungele lieber mit der Bundesanwaltschaft. Das sei Kumpanei auf höchster Ebene und ein Skandal.