Weitere Tabak-Werbeverbote sollen Bundestag passieren
Schon ab 2021 soll Tabak nicht mehr vor Kinofilmen für Minderjährige beworben werden. Anschließend folgen Verbote für Plakatwände und Haltestellen.
Nach jahrelangen Diskussionen sollen in dieser Woche weitere Werbeverbote fürs Rauchen beschlossen werden. „Tabak und Nikotin sind einmalig in ihrer Gefährlichkeit und Suchtpotenz, auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch“, sagte Unionsfraktionsvize Gitta Connemann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Werbung richte sich an jugendliche Nichtraucher, und sie wirke. Plakate zeigten aber keine Lungenkarzinome, sondern suggerierten Lebensgefühl. „Es geht also bei der Ausweitung der Werbebeschränkungen um die Gesundheit von jungen Menschen. Diese ist unverhandelbar“, sagte Connemann.
Der Bundestag soll die Gesetzespläne der großen Koalition an diesem Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beschließen. Am Montag steht noch eine Expertenanhörung an. Konkret sollen Reklamemöglichkeiten gestaffelt unterbunden werden.
Zuerst soll ab 1. Januar 2022 ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen für herkömmliche Tabakprodukte kommen. Für Tabakerhitzer soll es ab 1. Januar 2023 greifen, für E-Zigaretten dann ab 1. Januar 2024. Schon ab 1. Januar 2021 tabu sein soll Kinowerbung fürs Rauchen bei Filmvorführungen, die für unter 18-Jährige freigegeben sind.
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Für viele Gesundheitsexperten sind solche Schritte überfällig, doch wie ist es mit Lücken im Kompromiss? „Wesentliche Werbekanäle“ seien vom Verbot nicht umfasst, heißt es in der Stellungnahme des Deutschen Krebsforschungszentrums für die Anhörung im Bundestag. Das zielt auf die Ausnahme, dass Außenwerbung an Fachgeschäften möglich bleiben soll.
Zumindest sei eindeutig und eng zu definieren, was „Fachhandel“ bedeutet. Denn ohne Automaten gebe es 104.900 Verkaufsstellen für Tabak, darunter Tankstellen und Supermärkte. Und als „Nebenhandel“ verkaufen oft Schreibwarengeschäfte Zigaretten, in die auch häufig Kinder und Jugendliche kommen, um sich Schulbedarf zu besorgen.
Daneben dauert es Medizinern zu lange, bis die Außenwerbeverbote ab 2022 nach und nach greifen. Angesichts von 120.000 Tabaktoten im Jahr müssten umfassende Regelungen möglichst kurzfristig wirksam werden, mahnte die Bundesärztekammer anlässlich der ersten Beratung über den Antrag im Bundestag Ende Mai. Verboten ist Tabakwerbung etwa schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften.
Die FDP kritisierte die Pläne. Fraktionsvize Frank Sitta sagte der dpa: „Das Verbot, für legale Produkte zu werben, ist nicht nur völlig unverhältnismäßig, sondern könnte sich im Endeffekt im Hinblick auf den Gesundheitsschutz als kontraproduktiv erweisen, wenn auf risikoärmere Erzeugnisse nicht mehr hingewiesen werden darf.“
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