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Steuererklärung: Die freiwillige Abgabe lohnt sich meist

Smiling couple paying their bills online with laptop in living room at home
(Bild: Getty)

Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, sollte es trotzdem tun. Denn meist winken mehrere hundert Euro Rückzahlung. Finanztest erklärt, was Sie beachten müssen, um kein Geld zu verschenken.

1.007 Euro bekommen Arbeitnehmer durchschnittlich vom Finanzamt zurück, wenn sie eine Steuererklärung machen, so das statistische Bundesamt. Nur etwa knapp die Hälfte aller Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Alle anderen sollten es aber trotzdem tun, rät das Verbrauchermagazin Finanztest.

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Kein Risiko für freiwillig Veranlagte

Denn in den meisten Fällen gibt es Geld vom Fiskus zurück. Trotzdem verzichtet laut statistischem Bundesamt ein Drittel der freiwillig Veranlagten auf die Abgabe einer Erklärung und verschenkt damit jedes Jahr bares Geld. Dabei ist es einfach, die Erklärung abzugeben, kostet auch nicht viel Zeit und ein Risiko vielleicht doch etwas nachzahlen zu müssen, besteht nicht.

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„Wer freiwil­lig abrechnet, hat im Normalfall keine Nachteile. Falls wider Erwarten doch eine Nach­zahlung fällig wird, können Steuerzahler die Erklärung einfach im Einspruchs­verfahren zurück­ziehen. Sie gilt dann als nicht abge­geben“, erklären die Experten von Finanztest.

Besonders lohnenswert sei die Abgabe für Steuerzahler, denen über das Jahr zu viel Lohn abgezogen wurde, etwa dann, wenn es Änderungen am Gehalt gab oder die angegebene Steuerklasse nicht optimal war.

Die wichtigsten Posten

Der wichtigste Posten in der Steuererklärung sind die Werbungskosten. Darunter fallen alle Kosten, die mit dem Job zu tun haben, wie etwa gefahrene Kilometer zum Arbeitsplatz, Computer, die beruflich genutzt werden, Material für Weiterbildung oder auch Beiträge für die Gewerkschaft.

Für die Werbungskosten erkennt der Fiskus pauschal einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro an. Für alles was darüber liegt, gibt es Geld zurück.

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Steuererstattung winkt auch für Ausgaben, die im Zusammenhang mit Handwerkern und Haushaltshilfen stehen. Abgesetzt werden können die Kosten für die reine Arbeitsleistung, auch etwa Hausmeisterkosten aus der Nebenkostenabrechnung einer Mietwohnung. Materialkosten zählen nicht. Ebenfalls gibt es für Sonderausgaben (z.B.: Altersvorsorge, Riesterbeiträge, Ausgaben für Kinderbetreuung und Spenden) und außergewöhnliche Belastungen (z.B.: Gesundheitskosten wie eine Brille, Zahnersatz sowie Pflegekosten) Geld zurück.

Das Erstellen ist einfach

Wer eine Erklärung erstellen will, kann dies entweder klassisch mit Stift und Papierformularen oder komplett online über das Portal Elster.de erledigen. Belege müssen nicht mehr mit eingereicht werden. Aufbewahren sollten Sie die Nachweise aber schon, denn im Zweifel kann das Finanzamt Belege anfordern.

Und wenn Sie sich nun ärgern, in den letzten Jahren keine Erklärung abgegeben zu haben, ist dies unbegründet. Denn freiwillig veranlagte Steuerzahler haben vier Jahre Zeit, ihre Steuerklärung abzugeben. Sie könnten dies also auch noch rückwirkend tun.

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema „Steuererklärung“ finden Sie hier.

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