Werbung
Deutsche Märkte schließen in 6 Stunden 25 Minuten
  • DAX

    18.332,09
    +154,47 (+0,85%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.967,52
    +31,55 (+0,64%)
     
  • Dow Jones 30

    39.112,16
    -299,05 (-0,76%)
     
  • Gold

    2.328,70
    -2,10 (-0,09%)
     
  • EUR/USD

    1,0700
    -0,0016 (-0,15%)
     
  • Bitcoin EUR

    57.444,45
    +526,61 (+0,93%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.277,31
    -6,48 (-0,50%)
     
  • Öl (Brent)

    81,17
    +0,34 (+0,42%)
     
  • MDAX

    25.624,51
    +157,15 (+0,62%)
     
  • TecDAX

    3.356,37
    +48,63 (+1,47%)
     
  • SDAX

    14.489,69
    +75,63 (+0,52%)
     
  • Nikkei 225

    39.667,07
    +493,92 (+1,26%)
     
  • FTSE 100

    8.295,42
    +47,63 (+0,58%)
     
  • CAC 40

    7.692,81
    +30,51 (+0,40%)
     
  • Nasdaq Compositive

    17.717,65
    +220,84 (+1,26%)
     

Staatsentschädigung an die Kirchen erneut auf Prüfstand

HANNOVER/BONN (dpa-AFX) -Die jährlichen Entschädigungszahlungen des Staates an die beiden großen christlichen Kirchen stehen erneut auf dem Prüfstand. Aktuell laufen "intensive und vertrauensvolle Gespräche" des Bundesinnenministeriums mit Ländern und Kirchen dazu, wie ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland am Freitag (EKD) sagte. Im Mai 2021 hatten zwei Gesetzentwürfe der Opposition, die die Abschaffung der sogenannten Staatsleistungen vorsahen, die notwendige Mehrheit im Bundestag verfehlt. Damals hieß es, eine Lösung könne erst nach der Bundestagswahl gefunden werden.

Nach Informationen der "Bild" fordern die Kirchen eine Ablösung über elf Milliarden Euro. Die Zahl bestätigten weder die EKD noch die Deutsche Bischofskonferenz. "Zu Zahlen und Zeitrahmen lässt sich derzeit faktisch noch nichts sagen", sagte ein EKD-Sprecher. Die evangelische Kirche begrüße, dass die Koalition die Ablösung angehen und dafür einen "fairen Rahmen" schaffen wolle.

Das Geld ist eine staatliche Gegenleistung für die Enteignung deutscher Kirchen und Klöster Anfang des 19. Jahrhunderts im Rahmen der Säkularisierung. Außer Hamburg und Bremen zahlen deshalb alle Bundesländer eine jährliche Summe an die katholische und die evangelische Kirche. Zuletzt waren es insgesamt rund 550 Millionen Euro pro Jahr.

Wie der EKD-Sprecher sagte, machen in einer Reihe von evangelischen Landeskirchen die Staatsleistungen einen bedeutenden Teil der Haushalte aus. Damit die "Aufgaben der Kirche, nicht zuletzt im sozialen Wirken, auch künftig weiter erfüllt werden können, halten die Kirchen einen Wertersatz nach dem Äquivalenzprinzip für richtig."

Schon in der Weimarer Verfassung war vorgesehen, die regelmäßigen Zahlungen durch eine einmalige angemessene Entschädigung abzulösen. Dieses Vorhaben wurde in das Grundgesetz übernommen - aber bis heute nicht in die Tat umgesetzt.