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Staatsanwälte weiten Ermittlungen gegen VW-Manager aus

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die strafrechtliche Aufarbeitung der Dieselgate-Affäre bei VW ausgeweitet. Nach Informationen des Handelsblatts gab es neue Razzien im Umfeld verdächtiger Ingenieure und Manager. Auch die Zahl der Beschuldigten stieg weiter an: Bisher waren 17 Personen im Visier der Ermittler, jetzt stehen 21 Personen unter Verdacht.

In dem Verfahren geht es um Manipulation bei den Stickoxidwerten bestimmter Dieselmodelle; weltweit sind rund elf Millionen Autos betroffen. „Ich kann bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft nun wegen des Verdachts des Betruges wegen der Diesel-Abgasmanipulationen gegen 21 Beschuldigte ermittelt“, sagte Behördensprecher Klaus Ziehe dem Handelsblatt. Darunter seien auch weiterhin keine amtierenden oder ehemaligen Vorstände des Konzerns.

Das Betrugsverfahren ist zwar der komplexeste Fall mit den meisten Beschuldigten, allerdings gibt es inzwischen noch vier weitere Aktenzeichen in Braunschweig. Gegen den Konzern selbst haben die Ermittler erst kürzlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Damit drohen dem Konzern saftige Geldbußen: Die Strafe selbst beträgt laut Gesetz zwar lediglich bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr. Schmerzhafter könnte jedoch eine andere Sanktion sein. Denn die Staatsanwälte haben die Möglichkeit, sämtliche zu Unrecht mit den Dieselautos erzielten Gewinne abzuschöpfen.

Ein weiteres Verfahren trifft zwei prominente Manager, den Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn sowie den amtierenden -Markenvorstand Herbert Diess. Beide verdächtigt die Staatsanwaltschaft nach Vorermittlungen der Finanzmarktaufsicht Bafin, den Kapitalmarkt wissentlich zu spät über den Dieselskandal informiert zu haben. Sollte sich der Verdacht erhärten, müssten sie sich vor Gericht wegen eines strafrechtlich relevanten Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz verantworten.

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Ein viertes Verfahren richtet sich gegen einen ehemaligen Mitarbeiter aus der Rechtsabteilung, der Hinweise auf die bevorstehenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegeben haben soll. Außerdem gibt es ein fünftes Verfahren wegen möglicher Beihilfe zu Steuerhinterziehungen. Da VW die CO2-Emissionen bestimmter Fahrzeuge womöglich zu niedrig ausgewiesen hat, könnten die Besitzer dieser Autos zu wenig Steuern gezahlt haben.

Die deutschen Ermittlungsbehörden kooperieren eng mit den Amerikanern. Auch dort laufen strafrechtliche Ermittlungen, die Federführung hat das Department of Justice. Ein Ende der Ermittlungen ist nicht absehbar. Das 15-Milliarden-Dollar-Settlement hat VW in strafrechtlicher Hinsicht nicht aus der Schusslinie genommen, hier ging es in erster Linie um die Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche von US-Kunden. Auch die Vorstöße der Staatsanwälte aus New York, Massachusetts und Maryland sind Zivilklagen. Die strafrechtlichen Folgen sind für VW kaum absehbar, zumal nicht nur in Deutschland und den , sondern auch in vielen anderen Ländern ermittelt wird.

KONTEXT

Wer Volkswagen verklagt

Große Probleme für VW

Volkswagen hat sich zur Beilegung des Dieselskandals in den USA mit Klägern auf Zahlungen von mehr als 15 Milliarden Dollar verständigt. Der außergerichtliche Vergleich mit Behörden und Dieselbesitzern ist der erste große Schritt zur Aufarbeitung der Manipulation. Weltweit sieht sich Volkswagen mit milliardenschweren Schadenersatzklagen auch von Anlegern konfrontiert. Die Inhaber von Aktien und Anleihen des Konzerns sind neben Autobesitzern und Behörden die dritte große Gruppe, die finanzielle Ansprüche an den Konzern stellt. Weltweit werfen Investoren dem Unternehmen vor, es habe die Öffentlichkeit im vergangenen Jahr über die Manipulation mit ihren schwerwiegenden finanziellen Folgen zu spät informiert. Der Konzern müsse deshalb auch für Kursverluste von VW-Wertpapieren aufkommen. Volkswagen hat diese Vorwürfe zurückgewiesen.

Andreas Tilp

Der Tübinger Rechtsanwalt hat nach eigenen Angaben beim Landgericht Braunschweig eine Klage eingereicht, mit der rund 280 institutionelle Anleger aus mehreren Ländern fast 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz für Kursverluste fordern. Außerdem vertritt Tilp mehr als 1100 Privatanleger, die durchschnittlich einen Schaden von 47.000 Euro geltend machen.

Quinn Emanuel

Die Hamburger Kanzlei Quinn Emanuel reichte Klagen für rund 50 institutionelle internationale Investoren ein, darunter der milliardenschwere Pensionsfonds für Lehrer in Kalifornien, ein Staatsfonds und Hedgefonds. Die geforderte Summe beläuft sich auf 680 Millionen Euro. Unterstützt wird Quinn Emanuel vom Prozesskostenfinanzierer Bentham Europe, an dem der US-Hedgefonds Elliott beteiligt ist.

Pensionsfonds aus Boston

Der Pensionsfonds für Angestellte der US-Stadt Boston hat nach Angaben einer Anwaltskanzlei eine Sammelklage gegen Volkswagen eingereicht. Er hält Anleihen von Volkswagen und wirft dem Autobauer vor, seine Gläubiger getäuscht zu haben, wie die Kanzlei Labaton Sucharow mitteilte. Die Klage wurde bei einem US-Bezirksgericht in Kalifornien eingereicht.

Niederländische Stiftung

Eine als Stiftung eingerichtete Kläger-Organisation pocht auf einen außergerichtlichen Vergleich. Volkswagen könne so zu geringeren Kosten eine Welle von Schadensersatzklagen abwenden, erklärte Henning Wegener, Chef der nach niederländischem Recht gegründeten "Stichting Volkswagen Investors Claim".

Nieding + Barth

Die Frankfurter Kanzlei hatte ebenfalls eine Klage am Landgericht Braunschweig angekündigt. Insgesamt strengten 66 Investoren aus den USA und Großbritannien dieselbe Klage an, die Volkswagen einen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz wegen verspäteter Bekanntgabe der illegalen Abgasmanipulation von Diesel-Fahrzeugen in den USA vorwirft.

Alllianz und Dekabank

Der Versicherungskonzern Allianz und die Dekabank ziehen gegen Volkswagen wegen der Abgasaffäre vor Gericht. Finanzkreisen zufolge beteiligt sich das Wertpapierhaus der Sparkassen neben der Allianz-Tochter AGI an der Klage. Die Deka ist nach Reuters-Daten elftgrößter VW-Aktionär und hält einen Anteil von 0,6 Prozent.

Kleinanleger

In Deutschland gingen beim zuständigen Landgericht Braunschweig zudem rund 120 Klagen von Kleinanlegern ein, die Schäden von jeweils zwischen 600 Euro und zwei Millionen Euro geltend machen.