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ROUNDUP: EuGH entscheidet über 'Balsamico' aus Deutschland

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Dürfen Essig-Produkte aus Deutschland als "Balsamico" vertrieben werden? Darüber entscheidet am Mittwoch (9.30 Uhr) der Europäische Gerichtshof (EuGH). Bei dem Urteil geht es um viel Prestige - und um Geld.

Hintergrund des Urteils ist ein Streit zwischen italienischen Produzenten und einem deutschen Unternehmen (Rechtssache C-432/18). Die Firma Balema aus Kehl in Baden-Württemberg vertreibt seit Jahren in Deutschland eigene, auf Essig basierende Produkte unter der Bezeichnung "Balsamico" und "Deutscher Balsamico".

Ein italienisches Konsortium von Produzenten klagt nun dagegen mit der Begründung, die Bezeichnung verstoße gegen die in der Europäischen Union geschützte geografische Angabe Aceto Balsamico di Modena.

Mit derartigen geschützten Lebensmittelbezeichnungen sollen regionale Spezialitäten in Europa vor widerrechtlicher Aneignung und Nachahmung geschützt werden. Italien weist die meisten geschützten Herkunftsangaben in der EU auf, zu den mehreren Hundert geschützten Produkten gehören etwa Wein aus Chianti und Schinken aus Parma.

Ein wichtiger EU-Gutachter hatte argumentiert, einzelne nicht geografische Begriffe aus der Bezeichnung fielen nicht unter den EU-weiten Schutz. Seine Einschätzung ist für die obersten EU-Richter nicht bindend, in vielen Fällen folgen sie ihr aber.