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ROUNDUP: Buschmann begrüßt EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

BERLIN (dpa-AFX) -Justizminister Marco Buschmann hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. "Ein guter Tag für die Bürgerrechte! Der EuGH hat in einem historischen Urteil bestätigt: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen", schrieb der FDP-Politiker am Dienstag auf Twitter.

Buschmann versicherte zudem vor Journalisten, ein neues Ermittlungsinstrument einführen zu wollen. "Auch wir stehen dafür ein, dass Ermittlungsbehörden effektiv im Internet natürlich auch gegen Verbrechen, insbesondere so schwere Verbrechen wie Darstellungen von sexueller Gewalt gegen Kinder vorgehen können müssen", sagte der Minister. Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren mit Richtervorbehalt sei das Modell, an dem nun gearbeitet werde. Das bedeutet, dass ein Telekommunikationsanbieter auf richterliche Anordnung bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum speichern müsste.

Das oberste EU-Gericht hatte am Dienstag die derzeit ausgesetzte deutsche Regelung als unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Wenn es nicht um die Verteidigung der nationalen Sicherheit gehe, sei eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur in engen Grenzen möglich, stellte das Gericht fest. Die deutsche Regelung liegt seit 2017 auf Eis.