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ROUNDUP 2/Corona: Gericht kippt Hotspot-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern

GREIFSWALD (dpa-AFX) - Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat am Freitag die Corona-Hotspot-Regelung für das Bundesland gekippt. Es gab einem einstweiligen Rechtsschutzantrag in wichtigen Punkten statt. Die außer Vollzug gesetzten Schutzmaßnahmen beträfen insbesondere das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske, teilte eine Gerichtssprecherin in Greifswald mit. Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) hatte die Landesregierung bereits am Gründonnerstag weitgehend aufgehoben. Bayern sieht sich durch den Gerichtsentscheid bestätigt.

Der Landtag in Schwerin hatte am 24. März das gesamte Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt, um flächendeckend die damals geltenden Schutzmaßnahmen weiterführen zu können. Die besonders hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen und eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten hätte laut Gericht jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden müssen, um diesen zum Hotspot zu erklären. Dies sei nicht erfolgt, monierten die Richter.

Ohne den Landtagsbeschluss hätten die meisten Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Anfang April geendet - in den meisten Bundesländern ist es so gekommen. Lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erklärten sich komplett zu Corona-Hotspots. In Mecklenburg-Vorpommern zog die AfD-Landtagsfraktion dagegen vor Gericht. Die Hotspot-Regelung war in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Dauer bis zum 27. April beschlossen worden.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wertete das juristische Aus der Hotspot-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern laut einem Sprecher als Schlappe für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Entscheidung des Gerichtes zeige, dass die Bundesregierung den Ländern ein untaugliches Werkzeug an die Hand gegeben habe. "Es war richtig, dass wir Bayern nicht insgesamt zum Hotspot erklärt haben." Die Hotspot-Regelung des Bundes sei handwerklich äußerst schlecht gemacht. "Die schwammigen und unnützen Formulierungen lassen sich eben nicht rechtssicher umsetzen."