Rentnerin empört: Skurriler Zoff mit Tchibo um einen Cent
Eine 77-Jährige schloss im September einen Prepaid-Vertrag mit Tchibo ab und kündigte kurz darauf. Statt die Angelegenheit damit auf sich beruhen zu lassen, entbrannte ein erbitterter Mahnungskrieg – um einen Cent.
Die Berlinerin hatte sich für einen Prepaid-Handyvertrag des Unternehmens entschieden: Die Kosten hierfür sollten sich auf 9,99 Euro pro Monat belaufen und 300 Freiminuten sowie 1,3 Gigabyte Datenvolumen beinhalten.
Wie der „Stern“ berichtet, habe sich die Rentnerin kurz darauf umentschieden und den Vertrag fristgerecht innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die SIM-Karte war bis dato noch unbenutzt. Trotzdem buchte das Unternehmen drei Wochen später einen Cent vom Konto der Seniorin ab. Auf Nachfrage per E-Mail antwortete Tchibo allerdings nur kryptisch: „Wir konnten Sie nicht ausreichend legitimieren, sodass wir Ihnen in der gewünschten Angelegenheit aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen dürfen.”
Die Berlinerin wollte sich das nicht gefallen lassen und ließ den Cent einfach durch ihre Bank zurückbuchen. Im November meldete sich Tchibo dann erneut – diesmal mit einer Mahnung, den Cent zurückzuzahlen sowie mit Mahngebühren in Höhe von fünf Euro. Weil die Rentnerin nicht reagierte, folgte im Dezember eine erneute Zahlungsaufforderung. Die Mahngebühren betrugen inzwischen 17,50 Euro. „Das ist ein Geschäftsgebaren, da fällt mir nichts zu ein”, so die Frau über ihre Erfahrung mit dem Mobilfunkdienst von Tchibo. „Ich habe nicht vor, zu zahlen, von mir aus bis zum Gerichtsentscheid.”
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Im Januar meldete sich schließlich ein Inkassounternehmen bei der 77-Jährigen und forderte erst 60, dann 70 Euro – alles wegen eines Cents, der von Tchibo unrechtmäßig abgebucht worden war.
Wie der „Stern“ auf Nachfrage bei Tchibo erfuhr, handele es sich bei der Cent-Abbuchung um ein gängiges Prozedere, um Kundenkonten zu verifizieren. Nach der Abbuchung gehe eine SMS-Bestätigung beim Kunden ein. Da die Rentnerin die SIM-Karte aber nie eingelegt hatte, wurde sie darüber nicht informiert. Da sie beim Widerruf des Prepaid-Vertrags eine andere E-Mail-Adresse als die bei der Anmeldung im System hinterlegte benutzt habe, habe man zudem „nicht legitimieren“ können, dass es sich wirklich um die Vertragspartnerin handele.
Glücklicherweise hat Tchibo seinen Fehler inzwischen bemerkt. Sämtliche Forderungen sind inzwischen eingestellt worden. Der Rentnerin wurde von Tchibo ein Cent überwiesen.
Im Video: Tchibo im ARD-Markencheck