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Raschere Infrastruktur-Verfahren: Opposition will nachbessern

BERLIN (dpa-AFX) -Die Pläne der Bundesregierung für schnellere Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten um wichtige Infrastrukturvorhaben finden im Bundestag ein verhaltenes Echo. Zwar gab es bei einer ersten Debatte zum Thema am Donnerstag in Berlin viel Zuspruch für das Ziel der Reform, aber auch einiges an Kritik im Detail. Ziel der Reform ist es, Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten zu verkürzen. Dabei geht es um als besonders bedeutsam eingestufte Projekte im Verkehrsbereich oder der Energiewende.

So befürchtete der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer eine "Verschlimmbesserung" wegen schwammiger Formulierungen im Gesetzentwurf. Außerdem sei die geplante Einführung eines frühen ersten Termins zur Erörterung des Streitfalls kontraproduktiv: Wenn die Zeit für eine ausreichende Vorbereitung zu knapp sei, drohe Doppelarbeit anzufallen. Auch dass beteiligte Verwaltungen nach Zustellung der Klagebegründung innerhalb von zehn Wochen Stellung nehmen sollen müssen, kritisierte Mayer: Wenn es nicht gelinge, zu den Punkten der Kläger innerhalb so kurzer Zeit fundiert Stellung zu nehmen, würde angenommen, dass diese Recht haben. Linken-Politikerin Susanne Hennig-Wellsow mahnte, für schnellere Planungsverfahren brauche es vor allem mehr Personal in den Verwaltungen.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) selbst warb für den Reformvorschlag als notwendig für die Energiewende: Es brauche neue Stromtrassen, bessere Netze, Pipelines für Wasserstoff und Ammoniak, aber auch eine Modernisierung von maroden Straßen, Brücken und Schienenwegen. Bisher dauerten Verfahren zu lange. "Deutschland braucht mehr Tempo bei Planung und Genehmigung", forderte Buschmann. "Die gute Nachricht ist, das können wir auch." Er verwies auf die sehr schnelle Errichtung von Terminals zum Import von Flüssiggas (LNG). "Das LNG-Tempo muss die neue Richtgeschwindigkeit in Deutschland bei Planung und Genehmigung sein." Gerichte sollten die Möglichkeit bekommen, Streitigkeiten um besonders wichtige Vorhaben zu priorisieren. Außerdem müssten bereits zu Beginn des Verfahrens alle Argumente auf den Tisch gelegt werden, damit Kläger das Verfahren nicht später durch neue Argumente verzögern könnten.