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Presse: Credit Suisse droht weiterer millionenschwerer Rechtsfall

ZÜRICH (dpa-AFX) - Die Credit Suisse <CH0012138530> sieht sich mit einem neuen millionenschweren Rechtsfall konfrontiert. Wie die "Sonntagszeitung" schreibt, fordert der russisch-stämmige Oligarch Vitaly Malkin 500 Millionen Franken von der Großbank. Die CS weist die Vorwürfe zurück.

Malkin will von der Credit Suisse (CS) für die Verluste entschädigt werden, die ihm der ehemalige umstrittene Kundenberater Patrice Lescaudron eingebrockt hat. Da die Bank bisher nicht auf sein Gesprächsangebot eingegangen sei, setze Malkin mit einer Betreibung Druck auf die CS auf, heißt es im Bericht weiter.

Betreut wurde Malkin wie auch sein ehemaliger Geschäftspartner, der frühere georgische Premierminister Bidsina Iwanischwili, vom CS-Kundenberater Patrice Lescaudron von Genf aus. Lescaudron wurde 2018 wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Zwei Jahre später nahm er sich das Leben.

Lescaudron hatte zwischen 2007 und 2011 allein von Iwanischwili umgerechnet 80 Millionen Franken veruntreut, um Verluste in anderen Kundendepots zu kaschieren. Zudem hatte er Millionen für sich selbst abgezweigt.

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Iwanischwili hat die CS auf den Bermudas und in Singapur verklagt. Ende März hatte ihm ein Gericht auf den Bermudas Schadenersatz über 500 Millionen Dollar zugesprochen. Dabei kamen die Richter wie die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) zum Schluss, dass Lescaudron von der Bank zu wenig kontrolliert worden war.

Nun trete Malkin auf den Plan, der bis heute nicht genau wisse, was mit seinem Vermögen geschehen sei, schreibt die "Sonntagszeitung" weiter. Wie der Zeitung vorliegende Dokumente zeigen, steckten 2007 insgesamt 824 Millionen Franken von Malkin in einem komplexen Vermögenskonstrukt. Ein Jahr später waren es rund 600 Millionen weniger.

Wo das Geld hin ist und ob die Auszüge überhaupt stimmen, bleibt unklar. Malkin fordert die CS dazu auf, weitere Dokumente herauszugeben. Die CS weist derweil sämtliche Vorwürfe Malkins zurück.

"Die Credit Suisse wurde von allen gerichtlichen Instanzen als geschädigte Partei in dieser Angelegenheit anerkannt", heißt es vonseiten der CS auf Anfrage von der Nachrichtenagentur AWP in einer Stellungnahme. "Im Strafverfahren gegen den ehemaligen Kundenberater wurde festgestellt, dass der ehemalige Kunde durch die kriminellen Handlungen des Kundenberaters nicht geschädigt wurde."