Pflanzengiftrückstände: Rückruf bei Seitenbacher
Das Bundesamt warnt aktuell vor zwei Müsli-Produkten des Herstellers Seitenbacher. Grund: Es könnte ein Abbauprodukt eines als krebserregend geltenden Gases enthalten sein.
Der Lebensmittel-Hersteller Seitenbacher muss zwei seiner Müsli-Produkte zurückrufen. Erste Analysen hätten ergeben, dass der Stoff 2-Chlorethanol enthalten sein könnte, welches ein Abbauprodukt von Ethylenoxid darstellt, teilt das baden-württembergische Unternehmen mit.
Betroffen sind Fitness Riegel ohne Schokolade mit der EAN-Kennung 4008391213753 und Fitness Riegel mit Schokolade mit der EAN 4008391213852.
Die beiden Fitness-Riegel wurden bundesweit verkauft. Kunden, die solche Riegel gekauft haben sollen sie laut Seitenbacher entsorgen oder per Post an Seitenbacher senden. Wer sich den Kaufbetrag erstatten lassen möchte, soll seine Kontaktdaten sowie ein Bild des Riegels per E-Mail an verbraucherservice@seitenbacher.de schicken.
Info Ethylenoxid
In der Europäischen Union (EU) darf Ethylenoxid seit 1991 nicht mehr in Pflanzenschutzmitteln enthalten sein. In Deutschland ist es seit 1981 verboten. Grund: Ethylenoxid wird als erbgutverändernd und krebserregend eingestuft.
Außerhalb der EU wird das Mittel jedoch noch eingesetzt und Rückstände können über importierte Lebensmittelzutaten wie etwa Guarkernmehl, Johannisbrotkernmehl und Sesam in Produkte gelangen, die hierzulande verkauft werden.
2-Chlorethanol ist ein Abbauprodukt von Ethylenoxid und wurde in den vergangenen zwei Jahren oft in Lebensmitteln gefunden. Unter anderem mussten Salate, Müslis und zahlreiche Eiscreme-Produkte zurückgerufen werden.
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