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Nitratbelastung: EU-Kommissar droht Deutschland mit Strafzahlung

BERLIN/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschland droht wegen Nitrat im Grundwasser erneut Ärger vor dem Europäischen Gerichtshof. Auch eine 2020 neu in Kraft getretene Düngeverordnung komme möglicherweise einem EuGH-Urteil nicht nach, wie aus einem Brief des EU-Umweltkommissars Virginijus Sinkevicius an Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) hervorgeht. Der Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. In dem Schreiben bemängelt der EU-Kommissar, dass Gebiete mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser und schädlicher Nährstoff-Anreicherung in Deutschland nicht korrekt ausgewiesen seien.

Wenn keine Überprüfung erfolge, erwäge er, den Fall wieder vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Damit würde Deutschland einer Strafzahlung einen entscheidenden Schritt näher kommen. Der EuGH hatte bereits 2018 festgestellt, dass die Bundesrepublik gegen die europäische Nitratrichtlinie verstoßen habe und Maßnahmen gegen die Verunreinigung des Grundwassers ergreifen müsse.

Eine erste Bewertung aus der Kommission habe ergeben, dass mit belastete Gebiete falsch ausgewiesen würden, heißt es in dem Schreiben. Auch eine Reihe von Bundesländern - genannt werden Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, das Saarland und Sachsen - hätten gar keine eutrophen Gebiete, also Gebiete mit schädlicher Nährstoff-Anreicherung, ausgewiesen, obwohl "Anzeichen von Eutrophierung" vorlägen, bemängelte der Kommissar.

Das Bundesagrarministerium erklärte am Dienstag auf Anfrage, dass es die von der EU-Kommission "vorgetragenen Punkte sehr ernst" nehme und bestrebt sei, "in enger Abstimmung" alle offenen Fragen zu klären. Zugleich verwies das Ministerium auf die Verantwortung der Länder, die mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebiete korrekt auszuweisen. Auch das Bundesumweltministerium verwies darauf. Man habe um ein kurzfristiges Gespräch mit der Kommission gebeten, an dem sich auch Vertreter der Bundesländer beteiligen würden, erklärte das Umweltministerium auf Anfrage. "Oberstes Gebot" für alle Beteiligten sei es, Strafzahlungen zu verhindern.