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Nichts Privates! Versicherung auf dem Weg zur Pause

Wer auf dem Weg zur Mittagspause ist, ist gesetzlich unfallversichert. Der Schutz entfällt aber dann, wenn unterwegs noch private Angelegenheiten erledigt werden.

Der Fall: Eine angestellte Sekretärin stürzte in der Mittagspause auf einer Treppe in der Innenstadt. Die Berufungsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung mit der Begründung ab, dass sich die Frau zum Unfallzeitpunkt auf dem Weg zu einer Reinigung befunden habe, um dort für sich privat Kleidungsstücke abzuholen.

Diese meinte dagegen, dass sie auch auf dem Weg in die Mittagspause war. Dafür wollte sie in ein neben der Reinigung gelegenes Fastfood-Restaurant gehen.

Das Urteil: Das Landessozialgericht Hessen vernahm mehrere Zeugen. Danach wies es die Klage ab (Az.: L 3 U 225/10). Es sei nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die Frau sich auf dem Weg zum Fastfood-Restaurant befunden habe. Eine Zeugin bestätigte, dass sie ihr gegenüber gesagt habe, sie gehe auch zur Reinigung. Die Frau habe nicht nachweisen können, dass sie zum Mittagessen gegangen sei. Die Revision wurde nicht zugelassen. Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.