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Mietkaution: Alles, was Sie wissen müssen

<strong>Mieter und Vermieter diskutieren beim Auszug häufig um die Kaution. Damit Sie am Ende Ihr Geld wiederbekommen, lohnt es sich, die wichtigsten Punkte rund um die Kaution zu kennen. (Bild: dpa). </strong>
Mieter und Vermieter diskutieren beim Auszug häufig um die Kaution. Damit Sie am Ende Ihr Geld wiederbekommen, lohnt es sich, die wichtigsten Punkte rund um die Kaution zu kennen. (Bild: dpa).

Wenn Sie eine Wohnung mieten, verlangt der Vermieter in aller Regel eine Kaution zur Sicherung seiner Ansprüche. Für Sie als Mieter ist die Kaution Geld, an das Sie über Jahre nicht rankommen. Damit Sie am Ende Ihr Geld wiederbekommen, lohnt es sich, die wichtigsten Punkte rund um die Kaution zu kennen.

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  • Die Höhe der Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten Dabei bleibt der Nebenkostenabschlag unberücksichtigt. Beträgt die Miete also 600 Euro, der Nebenkostenabschlag 150 Euro, dann dürfen maximal 1.800 Euro als Kaution verlangt werden.

  • Mieter dürfen die Kaution in bis zu drei Raten an den Vermieter überweisen.

  • Vermieter müssen die Kaution getrennt von ihrem sonstigen Vermögen anlegen. Mir ist es als Student so ergangen, dass der Immobilienbesitzer insolvent wurde und meine Kaution mit ihm verschwunden ist, weil ich darauf nicht geachtet hatte. Das war sehr bitter.

  • Die Art der Anlage kann grundsätzlich zwischen Mieter und Vermieter frei vereinbart werden. Grundsätzlich ist also auch eine Anlage in Wertpapieren möglich. Dies mögen Vermieter in der Praxis aber nicht, da der Wert der Kaution dann ja sinken kann.

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  • Wer seine Liquidität schonen möchte, bevorzugt eine Mietkautionsbürgschaft. Für diese Bürgschaft muss der Mieter jährlich eine Gebühr zahlen. Hat man die geforderte Kaution nicht in bar und müsste sein Girokonto dafür überziehen oder einen Ratenkredit aufnehmen, ist die Bürgschaft die günstigere Lösung. Bereits ab 50 Euro Gebühr pro Jahr ist eine Mietkautionsbürgschaft zu erhalten.

  • Ein Konto, das an den Vermieter verpfändet ist, stellt nicht nur wegen des Insolvenzschutzes eine ideale Lösung dar. Der Mieter kann sich ein Konto aussuchen und der Vermieter muss nur die Verpfändungserklärung unterschreiben. Bei dieser Form wird der Mieter außerdem informiert, wenn der Vermieter an das Geld geht – für Unregelmäßigkeiten ist also kein Platz.

  • Zinsen erhalten Sie derzeit auf Mietkautionskonten fast nie. Sollten die Zinsen jedoch steigen, lohnt sich der Blick auf verschiedene Mietkautionskonten.

  • Wird ein Mietvertrag beendet, können bis zu sechs Monate vergehen, bis die Kaution zurückfließt. Der Vermieter darf in Ruhe prüfen, ob noch Ansprüche bestehen. Es gibt keine einheitliche Regelung, wie lange er dazu Zeit hat. Planen Sie das beim Wohnungswechsel mit ein.

Viel Erfolg mit der Mietkaution

Ihre

Stefanie Kühn

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