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Maut-Ausschuss: Union und SPD lehnen Antrag zu Scheuers E-Mails ab

BERLIN (dpa-AFX) - Die Regierungsfraktionen haben in einer Sondersitzung des Maut-Untersuchungsausschusses einen Beweisantrag von FDP, Linken und Grünen abgelehnt, der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) dazu zwingen sollte, möglicherweise belastende E-Mails über seinen Abgeordneten-Account offenzulegen. Zu diesem Zweck war der Ausschuss, der die Hintergründe der gescheiterten Pkw-Maut aufklären soll, am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammengekommen.

An der Entscheidung der Fraktionen von Union und SPD, den Antrag abzulehnen, übten die betroffenen Oppositionsfraktionen scharfe Kritik. "Die Regierungsfraktionen stellen sich ohne Begründung der Ablehnung unseres Beweisantrags hinter den CSU-Minister Andreas Scheuer", bilanzierte FDP-Obmann Oliver Luksic, der den Schritt als "Trauerspiel für unsere demokratische Kultur" wertete. Die Aufklärung würde "unnötig verzögert". Der Grünen-Politiker Oliver Krischer kündigte an, dass die Oppositionsfraktionen nun erneut prüfen würden, ob ein "Gang zum Bundesgerichtshof auch unter der zeitlichen Perspektive sinnvoll" sei.

Um die Abgeordnetenrechte des Bundesverkehrsministers zu wahren, hätte er aus Sicht der Opposition die besagten E-Mails als "geheim" einstufen und durch den Ermittlungsbeauftragten Jerzy Montag sichten lassen können, hieß es in einer Stellungnahme der Fraktionen von FDP, Linken und Grünen. Scheuer hätte aber zuvor eine weitere Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbeauftragten abgelehnt.

Die Opposition vermutet, dass der Bundesverkehrsminister dienstliche Sachverhalte zur Pkw-Maut über seine Bundestags-E-Mail-Postfächer abgewickelt haben könnte und bezweifelt die Richtigkeit seiner bislang vor dem Maut-Ausschuss abgegebenen "Vollständigkeitserklärungen".

Das deutsche Modell für eine Pkw-Maut war im Sommer 2019 vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Die Opposition wirft dem verantwortlichen Bundesverkehrsminister unter anderem vor, Verträge abgeschlossen zu haben, bevor Rechtssicherheit bestand. Die vorgesehenen Betreiber fordern 560 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge direkt nach dem Urteil gekündigt hatte. Scheuer weist bislang alle Vorwürfe zurück.