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Lehrer sollten Whatsapp und Co. nicht für Klassenchat nutzen

Lehrer sollten davon absehen, einen Klassenchat über Whatsapp einzurichten. Denn Schülern und Eltern ist nicht klar, was mit den Daten passiert. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild
Lehrer sollten davon absehen, einen Klassenchat über Whatsapp einzurichten. Denn Schülern und Eltern ist nicht klar, was mit den Daten passiert. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild

Ein Klassenchat kann für die Kommunikation zwischen Lehrern, Schülern und Eltern einige Vorteile bringen. Doch die Frage des Datenschutzes bleibt dabei oft ungeklärt. Lehrpersonal sollte daher auf eine dienstliche Nutzung verzichten.

München (dpa/tmn) - Viele Lehrer nutzen Messenger wie Whatsapp, um schnell und unkompliziert mit ihren Klassen zu kommunizieren. Rechtlich ist das jedoch problematisch, heißt es auf dem Bildungsportal «Didacta Digital».

Der Grund: Bei der Nutzung von solchen Programmen werden Daten verarbeitet. Passiert das im Schulkontext, müssen Betroffene dem zustimmen. Bei Whatsapp zum Beispiel sei für Nutzer aber gar nicht zu überblicken, was mit den Daten genau passiert.

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Außerdem sei in solchen Fällen unklar, ob Eltern der Datennutzung wirklich freiwillig zustimmen - oder ob sie nur befürchten, dass sich für ihr Kind Nachteile ergeben, wenn sie im Klassen-Chat nicht dabei sind.

Ausdrücklich verboten ist die dienstliche Nutzung von Whatsapp für Lehrer nur in manchen Bundesländern, darunter den Angaben nach Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Die meisten Datenschützer raten jedoch wenigstens davon ab, berichtet «Didacta Digital» unter Berufung auf den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin.