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Lambrecht fordert von Seehofer Nachbesserungen bei Lobbyregister

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesjustizministerin Christine Lambrecht verlangt von Innenminister Horst Seehofer "Änderungen und Ergänzungen" bei der Ausgestaltung des geplanten Lobbyregisters. Das geht aus einem Schreiben der SPD-Ministerin an ihren CSU-Kollegen vom Dienstag hervor, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Lambrecht bemängelt unter anderem aus ihrer Sicht zu umfassende Ausnahmeregelungen.

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD hatten im September einen Vorschlag für das geplante Register gemacht. Demnach sollen sich Interessenvertreter, die "regelmäßig" oder "auf Dauer" tätig sind oder innerhalb der vergangenen drei Monate "mehr als 50 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte aufgenommen haben", in das Register eintragen müssen. Auch wer für andere "entgeltlich oder unentgeltlich" Lobbyarbeit macht, ist damit gemeint. Das Register war zunächst nur für den Bundestag geplant, soll laut der "Formulierungshilfe" des Innenministeriums nun aber auch die Bundesregierung umfassen. Das würde Staatssekretäre einschließen.

Die meisten Gesetzesinitiativen kommen aus den Ministerien, werden vom Kabinett gebilligt und anschließend im Bundestag und - falls nötig - auch im Bundesrat beschlossen. In diesem Fall kamen die Vorschläge aus den Koalitionsfraktionen im Bundestag. Die Ministerien stimmen nun miteinander Änderungsvorschläge ab, die nach dem Beschluss im Kabinett ins Gesetzgebungsverfahren im Parlament eingehen. Die Federführung liegt dabei im Innenministerium.

Lambrecht merkt in ihrem Brief an Seehofer kritisch an: "Der Entwurf enthält einen recht umfangreichen Katalog von Ausnahmen, bei denen die handelnden Einrichtungen bzw. Verbände von der Pflicht, sich in das Lobbyregister einzutragen, entbunden werden." So sollen Interessenvertreter sich nicht registrieren müssen, wenn sie etwa für Religionsgemeinschaften oder kommunale Spitzenverbände agieren. Der Katalog müsse deshalb aus ihrer Sicht noch präzisiert werden, schreibt Lambrecht.

Ein "wichtiges Anliegen" sei zudem die "Identifizierung der Einflussnahme(möglichkeiten) von Interessenvertretungen auf Gesetzentwürfe", oft umschrieben als "legislativer Fußabdruck".