KORREKTUR/Streit um Sturmgewehr-Auftrag: Gericht weist Haenel-Beschwerde zurück

(Der zweite Absatz wurde neu formuliert. Dort hieß es, dass zuerst der Bundestag abstimmen soll und danach die Vertragsverhandlungen beginnen. Das ist nicht richtig. Richtig ist, dass die Vertragsverhandlungen nun beginnen und der Bundestag dann über den ausverhandelten Vertrag abstimmt.)

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Weg zur Neubewaffnung der Bundeswehr mit 120 000 Sturmgewehren ist frei. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wies am Mittwoch eine Beschwerde des unterlegenen Bieters, der Thüringer Waffenschmiede C.G. Haenel, zurück. Der Bund hatte 2021 entschieden, den prestigeträchtigen Großauftrag an das Schwarzwälder Unternehmen Heckler & Koch zu vergeben. Allerdings legte Haenel Rechtsmittel ein, um wieder in das Rennen einsteigen zu können. In dem Beschwerdeverfahren war das OLG die letzte Instanz. Mit dem Beschluss ist klar, dass die Vergabeentscheidung bestehen bleibt.

Nun starten die Vertragsverhandlungen. Ist der Vertrag ausverhandelt, fehlt noch die Zustimmung des Bundestags. Sein grünes Licht gilt als so gut wie sicher. Außerdem steht noch eine technische Erprobung in der Bundeswehr an. Bis die ersten großen Chargen an die Truppe ausgeliefert werden, dürften mindestens zwei Jahre vergehen.