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Kindesmissbrauch: Touristen können im Kampf gegen den Sextourismus helfen

In vielen Ländern – wie hier in Bangladesch – werden junge Mädchen zur Prostitution gezwungen. (Bild: Getty Images)
In vielen Ländern – wie hier in Bangladesch – werden junge Mädchen zur Prostitution gezwungen. (Bild: Getty Images)

„Sehen Sie nicht weg – zeigen Sie Zivilcourage!“ In einer aktuellen Kampagne werden Urlauber aufgefordert, verdächtige Beobachtungen zu melden. Das ist ganz einfach über ein Online-Formular möglich und kann im Zweifelsfall Leben retten.

In einer aktuellen Kampagne fordern der Deutsche Reiseverband, Polizeibehörden und die Arbeitsgemeinschaft Ecpat Urlauber dazu auf, verdächtige Beobachtungen im Bezug auf Sextourismus zu melden. „Melden Sie Hinweise und Verdachtsfälle sexueller Ausbeutung von Kindern im Tourismus!“, heißt es auf der Website „nicht-wegsehen.net“. Über Online-Formulare können sich Urlauber bei Straftaten direkt an das Experten-Team des Bundeskriminalamts (BKA) und bei Verdachtsmomenten an die Kinderschutzorganisation ECPAT wenden.

Dabei geht es längst nicht nur um Beobachtungen in fernen Ländern: “Das fängt gleich hinter der tschechischen Grenze an”, erklärt Mechtild Maurer, die Geschäftsführerin von ECPAT Deutschland im Interview mit „sueddeutsche.de“. Sexuelle Gewalt gegen Kinder sei ein globales Phänomen. Man solle nicht davor zurückschrecken, Beobachtungen weiterzugeben, aus Sorge, jemanden zu Unrecht zu verdächtigen, zitiert das Online-Portal Matthias Wenz von der Abteilung “Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen” beim BKA in Wiesbaden.

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Was sollen Urlauber melden?

Auf der Website „nicht-wegsehen.net“ heißt es: Sie können jegliche Hinweise und Verdachtsfälle auf sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen weltweit melden. Zu hilfreichen Angaben zählen unter anderem:

  • Was, wann und wo haben Sie die Situation beobachtet?

  • Wer waren die beteiligten Personen (Erwachsene(r) und Kind(er))?

  • Haben Sie mitbekommen, ob sich vor Ort schon Drittpersonen (Hotelpersonal, Hotelkunden, Reiseleiter usw.) eingeschaltet haben?

Mit einer Meldung an Ecpat haben Urlauber die Möglichkeit, anonym zu bleiben. Bei einer Nachricht an das BKA ist die Angabe der persönlichen Daten Pflicht.

Strafverfolgung: Sexualstraftäter im Ausland

Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist weltweit ein Verbrechen. In den letzten Jahren haben fast alle Staaten entsprechende Gesetze erlassen. Nach dem Deutschen Strafgesetzbuch können Sexualstraftäter gemäß § 5 Nr. 8 StGB auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.

Therapeutische Hilfe: Kein Täter werden

Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet deutschlandweit ein kostenloses und durch die Schweigepflicht geschütztes Behandlungsangebot für Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und deshalb therapeutische Hilfe suchen. Mehr Informationen unter: www.kein-taeter-werden.de.