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Das KI-Gesetz kommt heute – und das soll drin stehen

Emotionen von Arbeitnehmern auszuwerten, ist eine der Funktionen, die das KI-Gesetz verbieten soll. - Copyright: Getty Images/ Cemile Bingol
Emotionen von Arbeitnehmern auszuwerten, ist eine der Funktionen, die das KI-Gesetz verbieten soll. - Copyright: Getty Images/ Cemile Bingol

Das EU-Gesetz zur Künstlichen Intelligenz (KI) soll an diesem Dienstag die letzte Hürde nehmen. Bei einem Ministerrat in Brüssel (ab 10.00 Uhr) sollen die Regeln, mit denen unter anderem bestimmte KI-Anwendungen ganz verboten werden, nun angenommen werden.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Nutzung von KI in der Europäischen Union sicherer zu machen. Es soll sicherstellen, dass KI-Systeme möglichst transparent, nachvollziehbar, umweltfreundlich und nicht diskriminierend sind. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die KI-Systeme von Menschen überwacht werden und nicht nur von anderen Technologien.

KI darf soziales Verhalten von Menschen nicht bewerten

Die Pläne gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission von 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen demnach künftig strenge Anforderungen erfüllen. Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten („Social Scoring“). Damit werden die Bürgerinnen und Bürger in China in Verhaltenskategorien eingeteilt. Eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU ebenfalls nicht geben.

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Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen – soll grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.

Anbieter müssen bei Verstößen mit Geldstrafe rechnen

Das Gesetz gilt für alle, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen. Dies betrifft öffentliche und private Akteure – innerhalb und außerhalb der EU.

Wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten, müssen die Mitgliedstaaten Sanktionen beschließen. Dies können Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.