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Keine Maskenpflicht mehr im Freien: Das müssen Italien-Urlauber wissen

Keine Maskenpflicht mehr im Freien: Das müssen Italien-Urlauber wissen

Italien lockert die Corona-Maßnahmen weiter. Ab dem 28. Juni werde es keine Maskenpflicht im Freien mehr geben, . Fußgänger sind demnach in den weißen Regionen mit niedrigen Corona-Inzidenzen nicht weiter zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet. Dies geschehe jedoch stets unter Beachtung der Vorsichtsmaßnahmen. Ausgenommen von der Lockerung ist derzeit das Aostatal.

Das gilt bei der Einreise für Urlauber aus Deutschland

Wer aus Deutschland kommend in Italien Urlaub machen will, muss dennoch einiges beachten. Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden, für Südtirol gilt dabei ein eigenes Dokument. Zudem wird ein negativer PCR- oder Schnelltest (maximal 48 Stunden alt) benötigt oder ein Nachweis über eine Genesung oder über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

In einem Fahrzeug dürfen sich in Italien bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt aufhalten. Wenn die Insassen nicht aus demselben Haushalt kommen, ist die Anzahl auf maximal drei Personen reduziert – mit Maskenpflicht, außerdem muss mindestens ein Meter Abstand gehalten werden, der Beifahrersitz bleibt frei.

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In Italien gilt allgemein eine Abstandsregel von mindestens einem Meter. In geschlossenen Räumen an öffentlichen Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren.

Dal 28 giugno superiamo l’obbligo di indossare le mascherine all’aperto in zona bianca, ma sempre nel rispetto delle indicazioni precauzionali stabilite dal Cts.

Posted by Roberto Speranza on Monday, June 21, 2021