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Kein Widerrufsrecht bei online bestellter Sonderanfertigung

Potsdam (dpa/tmn) - Ob Kleiderschrank, Bett oder Vorhänge: Maßanfertigungen für die eigenen vier Wände lassen sich online bequem bestellen. Blöd nur, wenn beim Ausmessen etwas schiefgegangen ist. Denn bereits getätigte Bestellungen nach Maß können nicht mehr widerrufen werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät deshalb, die Kaufentscheidung von Sonderanfertigungen gut zu überlegen.

Denn auch wer kurz nach Bestellabschluss woanders einen günstigeren Preis findet oder wem das bestellte Bett am Ende doch nicht mehr gefällt, hat keine Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Grund: Anders als bei vorgefertigten Waren kann der Händler die individuell angepassten Produkte im Zweifel nicht weiterverkaufen.

Online-Händler seien deshalb dazu verpflichtet, bei der Bestellung auf den Ausschluss des Widerrufsrechts ausdrücklich hinzuweisen, sagt Katarzyna Guzenda von der Verbraucherzentrale in Potsdam. Anderenfalls sei das Irreführung.

Kontakt aufnehmen und auf Kulanz hoffen

Aber was lässt sich tun, wenn man sich doch einmal vermessen hat? In solchen Fällen rät Guzenda dazu, schnellstmöglich Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen. Ist das Produkt noch nicht in der Bearbeitung, könnten Kunden auf die Kulanz des Verkäufers hoffen und versuchen, Maße nachträglich zu ändern. Geht es um die Stornierung einer Bestellung, sollte man auf diese Kulanz aber besser nicht bauen.