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SPD-Justizministerin Lambrecht stößt auf Widerstand in der eigenen Fraktion

Die Kritik an den Gesetzesplänen Lambrechts zur Hasskriminalität im Internet reißt nicht ab. Auch in der SPD sorgt das Vorhaben inzwischen für Unmut.

Bei ihrem Gesetzesvorstoß zu Hasskriminalität erfährt die Bundesjustizministerin Widerstand aus den eigenen Reihen. Foto: dpa
Bei ihrem Gesetzesvorstoß zu Hasskriminalität erfährt die Bundesjustizministerin Widerstand aus den eigenen Reihen. Foto: dpa

Gegen die Pläne des Bundesjustizministeriums, wonach Online-Dienste im Kampf gegen Hasskriminalität zur Herausgabe von Passwörtern an Behörden verpflichtet werden sollen, regt sich nun auch in der SPD Widerstand.

„Auch ich sehe die Regelungsvorschläge bezüglich der Passwort-Herausgabepflicht kritisch und teile die Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten“, sagte der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Zimmermann, dem Handelsblatt. „Eine solch weitreichende Eingriffsbefugnis könnte das Kommunikationsgeheimnis, den Datenschutz und auch die IT-Sicherheit zumindest in Frage stellen.“

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Der CSU-Innenpolitiker Volker Ullrich zeigte Verständnis für die Vorbehalte gegen die Regierungspläne. „Wir sollten mit Besonnenheit das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag anhören. Hier werden auch die berechtigten Belange gehört“, sagte Ullrich dem Handelsblatt. „Nach meiner Auffassung geht eine Herausgabe nur nach richterlichen Beschluss unter engen Grenzen.“

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte zuvor in einer Stellungnahme zu dem entsprechenden Referentenentwurf aus dem Justizressort von Christine Lambrecht (SPD) von „gravierenden Eingriffen in Grundrechte“ gesprochen. „Es ist teilweise zweifelhaft, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind.“ Insbesondere bemängelte Kelber den geplanten Zugriff auf Daten, die den Zugang zu Online-Diensten ermöglichen wie zum Beispiel Passwörter.

Zimmermann erinnerte daran, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Speichern von Passwörtern im Klartext verbiete. Daher müsse bei den aktuellen Gesetzesplänen auch der Blick auf das sichere und datenschutzkonforme Speichern von Passwörtern gerichtet werden. „Sollte eine zukünftige andere Mehrheit im Bundestag eine Verpflichtung zum Speichern von Passwörtern im Klartext beschließen, wären sämtliche Türen geöffnet“, warnte der SPD-Politiker. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Bundesregierung diese Bedenken im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen werde.

Justizministerin Lambrecht hatte vor einigen Wochen ihre Gesetzespläne zum Kampf gegen Hasskriminalität im Internet vorgestellt. Demnach sollen Netzwerkbetreiber künftig schwere Straftaten wie Morddrohungen, die Belohnung und Billigung von Delikten sowie Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen melden müssen. Sie sollen zugleich auch Daten zur Verfügung stellen, die den Behörden eine Strafverfolgung erlaubt.

Das Ministerium hat dabei vor allem soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube (Google) im Blick. Jedoch könnte die zu diesem Zweck vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes (TMG) auch andere Anbieter betreffen. Der Datenschützer Kelber nennt in seiner Stellungnahme, die dem Handelsblatt vorliegt, zum Beispiel Online-Banking-Angebote.

Kritik aus der FDP

Da im Gesetzentwurf davon die Rede ist, dass für die Auskunftserteilung an Behörden „sämtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berücksichtigen“ seien, sieht Kelber die nach der Zahlungsdienste-Richtlinie notwendige Sicherheit der Authentifizierung infrage gestellt. Mit der Folge, dass dann zudem fraglich sei, wie Kelber in seiner Stellungnahme schreibt, „ob etwa Banken dann noch untereinander sicher kommunizieren könnten oder sich die Bundesrepublik aus dem elektronischen Bankenverkehr zurückziehen müsste“.

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hält die Einschätzung für plausibel, da die Regelungen des Gesetzentwurfs „sehr unspezifisch“ seien. Sie sähen de facto „generell“ Befugnisse zur Erhebung von Verkehrs-, Nutzungs- und Bestandsdaten vor, „die durchaus auch auf den Bankensektor Anwendung finden können“. Das Gesetz, das eigentlich zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger gedacht sei, könne somit „erhebliche Auswirkungen auf die Datensicherheit insbesondere im elektronischen Bankenverkehr zur Folge haben“, so Caspar.

Die Datenproblematik hat auch Finanzpolitiker auf den Plan gerufen. „Sobald uns das Gesetz im Bundestag erreicht, werden wir als Finanzpolitiker genau prüfen, dass die Auskunftspflichten ihren Zweck erfüllen und keine unbeabsichtigten Folgewirkungen für den elektronischen Bankenverkehr nach sich ziehen“, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, dem Handelsblatt. Sie gehe zudem davon aus, dass der Bankenverband die Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten „sorgfältig prüfen und dazu Stellung nehmen wird“.

Der Grünen-Finanzpolitiker Danyal Bayaz hält es zwar für begrüßenswert, stärker gegen Hasskriminalität im Netz vorzugehen. Der Gesetzesentwurf, Gesetzesentwurf, der unter anderem Änderungen am Telemediengesetz (TMG) vorsieht, schieße jedoch über das Ziel hinaus, „denn er greift den besonders hohen Datenschutz als auch die IT-Sicherheit im Bankenbereich im Kern an“, sagte Bayaz dem Handelsblatt. „Damit bedroht der undurchdachte Entwurf auch das Kundenvertrauen in Banken und Finanz-Apps und somit in die notwendige Digitalisierung der Bankenbranche insgesamt.“

Kritik kommt auch von der FDP. „Das neue Telemediengesetz wird zum ungesteuerten Torpedo“, sagte der FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar dem Handelsblatt. „Als wäre der in dem Gesetz vorgesehene staatliche Zugriff auf Passwörter nicht schon schlimm genug, nun droht auch noch eine Störung des elektronischen Zahlungsverkehrs.“ Es sei schon eine „ziemliche Blamage“, dass die Bundesregierung sich darauf von ihrem eigenen Datenschutzbeauftragten hinweisen lassen müsse. „Dieses Gesetz ist so schlecht gemacht, dass es nicht mehr reparierbar ist“, so Toncar. „Es wäre nur richtig und konsequent, wenn die Bundesregierung den Entwurf als untauglich zurückziehen würde.“