Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.596,31
    -851,41 (-1,41%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.328,22
    -68,32 (-4,89%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

Jobticket manchmal besser als höherer Lohn

In vielen Fällen kann es sich lohnen, ein steuerfreies Jobticket oder einen Zuschuss zum Fahrticket auszuhandeln. Foto: Carsten Rehder/Illustration
In vielen Fällen kann es sich lohnen, ein steuerfreies Jobticket oder einen Zuschuss zum Fahrticket auszuhandeln. Foto: Carsten Rehder/Illustration

Zuschüsse des Arbeitgebers für Bus und Bahn sind seit Jahresbeginn steuerfrei. Allerdings ist zu beachten: Wer es in Anspruch nimmt, dem wird die Entfernungspauschale gekürzt. Man muss also abwägen.

Berlin (dpa/tmn) - Wer mit seinem Arbeitgeber über ein höheres Monatsgehalt feilscht, sollte auch an steuerfreie Extras denken. In vielen Fällen könne es sich lohnen, statt einem kleinen Gehaltsplus, etwa ein steuerfreies Jobticket oder einen Zuschuss zum Fahrticket auszuhandeln, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Seit Jahresbeginn sind Jobtickets oder auch Zuschüsse des Arbeitgebers für die Kosten von Fahrkarten für Bus und Bahn grundsätzlich steuerfrei, während Gehaltserhöhungen der regulären Einkommensteuer unterliegen. Voraussetzung für das steuerfreie Ticket oder den Zuschuss ist, dass dies zusätzlich zum bisher vereinbarten Arbeitslohn gezahlt wird.

WERBUNG

Wird das Ticket dagegen auf den bisherigen Arbeitslohn angerechnet, ein Gehaltsverzicht oder eine Gehaltsumwandlung vorgenommen, kommt es nicht zur Steuerbefreiung. Das stellt das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Verwaltungsschreiben klar.

Entfernungspauschale wird gekürzt

Bei Arbeitnehmern, die das steuerfreie Extra erhalten, wird die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entsprechend gekürzt. «Im Regelfall lohnt sich das Jobticket daher, wenn der Arbeitsweg regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird», rechnet Klocke vor.

Denn die Entfernungspauschale stellt nur eine Verrechnungsposition bei der Steuererklärung dar, während das Jobticket beziehungsweise der Arbeitgeberzuschuss meist hochwertiger sind und neben den beruflichen Fahrten auch privat mitbenutzt werden können.

Die Kürzung der Entfernungspauschale erfolgt allerdings auch dann, wenn der Arbeitnehmer das Ticket nicht oder kaum für den Arbeitsweg oder privat nutzt, schreibt das Finanzministerium.

Klocke stellt klar: «Nur, wenn der Mitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber erklärt, gänzlich auf die Fahrberechtigung zu verzichten, erfolgt keine Verringerung der Entfernungspauschale.» Etwa, wenn der Arbeitgeber allen Mitarbeitern ein Jobticket anbietet und man diese Fahrberechtigung aber nicht annimmt oder zurückgibt.

Bei Jobticket ist Abwägung nötig

Je nach Einzelfall kann es sich also lohnen, bei einer Gehaltsrunde ein steuerfreies Jobticket auszuhandeln - oder darauf zu verzichten, weil man ohnehin nicht mit Bahn oder Bus fährt.

Für das kommende Jahr plant der Gesetzgeber sogar eine Ausweitung der Jobticketregelung. Dann ist voraussichtlich eine Pauschalbesteuerung möglich, die ohne Kürzung der Entfernungspauschale erfolgt.