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Jetzt Bonusheft checken und sparen

Wird ein Zahnersatz benötigt, kann es schnell teuer werden. Für Kronen, Brücken oder Prothesen müssen gesetzlich Versicherte zuzahlen. Ein gut gepflegtes Bonusheft spart bares Geld.

Ein lückenlos geführtes Bonusheft lohnt sich. (Bild: Getty Images)
Ein lückenlos geführtes Bonusheft lohnt sich. (Bild: Getty Images) (totalpics via Getty Images)

Wer bis ins hohe Alter gute und gesunde Zähne hat, kann sich glücklich schätzen. Doch bei den meisten Menschen wird früher oder später auch einmal ein Zahnersatz fällig. Je nach Maßnahme kann das dann ganz schön ins Geld gehen.

Wenn etwa Zähne überkront und Lücken mit Brücken oder Prothesen geschlossen werden, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die volle Rechnung. Versicherte müssen einen Eigenanteil übernehmen. Die Höhe richtet sich unter anderem auch danach, ob Patienten ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen können.

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Ein Stempel pro Jahr

Einen höheren Zuschuss erhalten Versicherte, die dem Zahnarzt mindestens einmal im Jahr einen Besuch abstatten und sich das mit einem Stempel im Bonusheft bestätigen lassen. Dabei zählt es auch, wie lange das Bonusheft schon lückenlos geführt wird.

Nach fünf Jahren zahlt die Kasse einen Zuschuss von 70 Prozent zum Zahnersatz. Nach zehn Jahren erhalten Versicherte den maximalen Zuschuss von 75 Prozent. Ohne Bonusheft gibt’s nur 60 Prozent von der Krankenkasse.

Krankenkasse zahlt nicht für alle Lösungen

Grundsätzlich zahlen die gesetzlichen Versicherer nur für die sogenannte Regelversorgung. Das ist die preiswerteste, wissenschaftlich abgesicherte Lösung. Was das konkret bedeuten kann, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Beispiel einer Einzelzahnlücke im Seitenbereich errechnet, für die als Regelversorgung eine Brücke aus Nicht-Edelmetall vorgesehen ist.

Auf der Facebook-Seite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen diskutieren Nutzer über das Thema “Bonusheft“:

Demnach würden für diesen Zahnersatz rund 767 Euro Gesamtkosten anfallen. Ohne Bonusheft würde die Kasse davon 460 Euro (60 Prozent) übernehmen. Bei einem fünf Jahre lückenlos geführten Bonusheft zahlt die Kasse 537 Euro (70 Prozent) und bei maximalen 75 Prozent sind es 575 Euro Zuschuss. “Bei einer Keramikbrücke oder einem Implantat bleibt der Zuschuss gleich. Da eine solche Wahl aber die Gesamtkosten erhöht, steigt der Eigenanteil deutlich“, so die Verbraucherzentrale.

Bis zum 31. Dezember noch einen Stempel holen

Die Rechnung zeigt, dass sich ein gut gepflegtes Bonusheft durchaus lohnt. Wem in diesem Jahr noch ein Stempel fehlt, der hat bis zum 31. Dezember Gelegenheit, ihn nachzuholen. Wer bei der Kontrolluntersuchung war, aber vergessen hat, zu stempeln, kann das später nachtragen lassen. “‘Nachstempeln‘ ist erlaubt, wenn die rechtzeitige Untersuchung in der Patientenakte des Zahnarztes dokumentiert ist“, so die Verbraucherschützer.

Wer darüber hinaus tatsächlich einmal ein Jahr nicht bei der Kontrolluntersuchung war, aber sonst ein lückenlos geführtes Heft besitzt, kann den Zehn-Jahres-Bonus eventuell retten. “Voraussetzung ist eine ausreichende Begründung gegenüber der Krankenkasse, warum man in dem betreffenden Jahr den Termin versäumt hat. Es liegt im Ermessen der Kasse, dies zu genehmigen“, so die Verbraucherzentrale.

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