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HRS und Hotelbranche einigen sich über Bestpreisklauseln

Mit HRS zahlt das erste Buchungsportal eine Millionen-Entschädigung an den Hotelverband Deutschland. Plattformen wie Booking.com sollen folgen.

Im Streit um Bestpreisklauseln haben sich das Buchungsportal HRS und die Hotelbranche geeinigt. HRS wird der außergerichtlichen Einigung zufolge vier Millionen Euro an den Hotelverband Deutschland (IHA) leisten, wie der Verband am Dienstag in Berlin mitteilte. Daraus sollen die rund 600 Hotels entschädigt werden, die Schadenersatzansprüche geltend machen wollten.

Mit Bestpreisklauseln ließen sich Buchungsportale von Hotels vertraglich die günstigsten Hotelpreise und die besten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet garantieren. Der Zimmerpreis auf der hoteleigenen Website durfte nicht niedriger sein als das Angebot auf dem Buchungsportal. Das Bundeskartellamt sah darin eine unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs und untersagte die Regelung.

HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge erklärte laut Mitteilung: „Es ist gut, einen Schlussstrich unter dieses Kapitel zu ziehen, auch wenn wir im Kern unterschiedlicher Rechtsauffassungen sind.“

IHA-Vorsitzender Otto Lindner sprach von einem Meilenstein für die Hotellerie in Deutschland. „Zumindest im Zusammenhang mit HRS ist das Thema für uns nun beendet. Wir werden darauf dringen, dass nun endlich auch für alle anderen Marktteilnehmer gleiche Standards geschaffen werden.“ Eine branchenweite Lösung, die auch Booking.com und Expedia einschließe, lässt dem Hotelverband zufolge weiter auf sich warten.