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Hausordnung: Was der Vermieter vorschreiben darf – und was nicht

Mieterhöhung, Nebenkostenabzocke, Messie-Wohnungen und Eigenbedarf: Die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter gleicht oft einem stechenden Rosenkrieg, der in letzter Instanz vor Gericht ausgetragen wird. Die Hausordnung ist zum Beispiel ein beliebter Streitpunkt. Was darf der Vermieter in dem Regelwerk eigentlich vorschreiben – und wann kann der Mieter protestieren? Yahoo Finanzen klärt auf.

Eine Hausordnung soll das friedliche Miteinander der Hausgemeinschaft regeln. (Symbolbild: Getty Images)
Eine Hausordnung soll das friedliche Miteinander der Hausgemeinschaft regeln. (Symbolbild: Getty Images)

Hausordnung. Nimmt ein Mieter dieses Wort in den Mund, hat das oft einen bitteren Beigeschmack. Man denkt an starre Regeln und spießige Kleinbürger, die bei ein bisschen Musik um 22.01 Uhr wütend die Polizei rufen. Dabei hat die Hausordnung eigentlich einen praktischen Hintergrund. Das Regelwerk ist dafür gedacht, das gemeinsame Miteinander der Hausbewohner harmonisch, angenehm und friedlich zu gestalten. So zumindest lautet die offizielle Definition.

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Trotzdem ist die Hausordnung ein beliebter Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Die Vorschriften darf der Vermieter für sein Haus natürlich auch selbst festlegen, was das Regelwerk wiederum zu einem Dokument seiner Macht über die Gemeinschaft der Hausbewohner abwertet. Aber diese Macht des Vermieters ist keineswegs so absolut, wie viele denken. Denn längst nicht alle Vorschriften in der Hausordnung sind auch zulässig. Auch wenn der Hausbesitzer das vielleicht gerne hätte.

Grundsätzlich: In welcher Form liegt die Hausordnung vor?

Das Wichtigste zuerst: Ist die Hausordnung ein fester Bestandteil des Mietvertrages, etwa als Anhang daran geheftet, hat der Vermieter mehr Freiheiten, was die Pflichten des Mieters angeht. Zum Beispiel die Reinigung des Treppenhauses. Wird der Mieter dazu aufgefordert, muss die Hausordnung im Vertrag integriert sein.

Ist das Regelwerk dagegen ein separates Dokument, das dem Mieter getrennt vorliegt oder im Flur aushängt, sieht das Ganze anders aus. Dann darf der Vermieter den Hausbewohnern nur sogenannte “ordnende Regelungen“ an die Hand geben, also keine Aufgaben, die über die gesetzlichen Vorgaben und das Persönlichkeitsrecht hinausgehen. Was darf der Vermieter also vorschreiben?

“Ordnende Regelungen“: Ruhezeiten, Haussicherheit und Benutzungsrichtlinien

Schließzeiten für Haustür und die Benutzung der Gemeinschaftsräume, wie etwa einen Wäschekeller oder Dachboden, zählen zu den Dingen, die in der Hausordnung stehen müssen. Bei einem Garten kommt es wieder darauf an, ob die Mieter diesen pflegen sollen (dann muss es im Mietvertrag stehen) oder es nur um den Aufenthalt dort geht.

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Die gesetzlichen Ruhezeiten stehen meistens auch extra in der Hausordnung. Nachtruhe herrscht offiziell zwischen 22 und 6 Uhr. Mittagsruhe kann separat zwischen 12 und 15 Uhr festgelegt werden, muss aber nicht, da es hier kein einheitliches Gesetz gibt.

Was die Sicherheit angeht, darf der Vermieter hier Regeln erlassen, um etwa die Fluchtwege nicht mit Müllsäcken oder Fahrrädern zu blockieren oder gefährliche Stoffe nicht in der Tiefgarage zu lagern.

Vertragliche Verpflichtungen: Reinigung, Laubkehren, Schneeschippen

Soll der Mieter das Treppenhaus reinigen, muss die Hausordnung fester Bestandteil des Mietvertrages sein. (Symbolbild: Getty Images)
Soll der Mieter das Treppenhaus reinigen, muss die Hausordnung fester Bestandteil des Mietvertrages sein. (Symbolbild: Getty Images)

Egal ob es die wöchentliche Reinigung des Treppenhauses ist oder das Befreien der Hofeinfahrt von Schnee oder Laub, diese Aufgaben müssen im Mietvertrag stehen, sonst gelten sie als unzulässig. Das ist auch der Fall, wenn der Hausbesitzer von seinen Vermietern Aufgaben verlangt, die über das gängige Maß der Hauspflege hinausgehen. Etwa das Streichen der Hausfassade oder Renovierungsarbeiten.

Das darf der Vermieter nicht vorschreiben: Kinderwagenstellplätze, Besuchszeiten, Geräuschpegel

Die Hausordnung soll das Miteinander regeln, aber nicht das Leben der Hausbewohner einschränken. Leider gibt es bei den Vermietern oft genug schwarze Schafe, die das Regelwerk ausnutzen und Vorschriften machen, die gar nicht erlaubt sind. Viele Mieter kennen sich zu wenig mit der Rechtslage aus und sind im Nachteil. Deshalb Augen auf bei diesen vermeintlichen Regeln, auch wenn diese Bestandteil des Mietvertrages sind:

- Der Kinderwagen darf nicht im Flur abgestellt werden

- Nach 22 Uhr darf kein Besuch mehr empfangen werden

- Nächtliches Bade- und Duschverbot

- Vorgaben zur Temperaturregelung in der Wohnung

- Verbotene Wohngeräusche, wie das Laufen von Waschmaschine oder Spülmaschine und Kinderlärm

Darf der Vermieter die Hausordnung ändern?

Ja und nein. Ist die Hausordnung fester Bestandteil des Mietvertrages, darf der Vermieter sie nur mit Zustimmung des Mieters ändern. Im anderen Fall einer separaten Hausordnung, darf der Vermieter einseitige Veränderungen vornehmen, aber nur wenn diese den oben genannten “ordnenden Regelungen“ entsprechen. Wenn beispielsweise ein Fahrradkeller oder ein Waschraum eingebaut wird, darf der Vermieter dazu Benutzungshinweise erlassen.

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