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Rechtsfrage: Darf man auf dem Balkon grillen?

Schönes Wetter verleitet zum Grillen. (Symbolbild: Getty Images)
Schönes Wetter verleitet zum Grillen. (Symbolbild: Getty Images)

Wenn die Temperaturen steigen und die Nächte länger werden, ist es Zeit, in die Grillsaison zu starten. Denn was gibt es Besseres, als bei schönem Wetter mit Freunden und Familie draußen zu sitzen und zu grillen? Besonders gut eignen sich dafür der Garten und die Terrasse. Doch viele Menschen grillen ihre Würstchen und Steaks auch auf dem Balkon. Ist das überhaupt gestattet?

Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt

Grill-Fans können aufatmen: Wie der “Deutsche Mieterbund” erklärt, ist das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich ebenso erlaubt wie auf der Terrasse oder im Garten. Die Nachbarn müssen das Brutzeln auf dem Balkon hinnehmen, solange der Rauch nicht in ihre Wohnung zieht.

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Anders verhält es sich jedoch, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung ein ausdrückliches Grill-Verbot für den Balkon formuliert ist. In dem Fall muss auf das Grillen auf dem Balkon verzichtet werden. Bei Missachtung droht eine Abmahnung und im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietvertrags. Auch in einer Eigentumswohnanlage können individuelle Abmachungen gelten, die das Grillen verbieten.

Beim Balkongrillen muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. (Symbolbild: Getty Images)
Beim Balkongrillen muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. (Symbolbild: Getty Images)

Nachbarn dürfen nicht durch Rauch gestört werden

Problematisch wird das Grillfest auf dem Balkon besonders dann, wenn Ruß oder Rauch direkt durch das Fenster in die Wohnung eines Nachbarn ziehen. In dem Fall ist das Grillen für den Nachbarn nicht mehr zumutbar und deshalb untersagt. Diese Regelung bezieht sich jedoch nicht spezifisch auf das Balkongrillen – sie greift auch dann, wenn der Rauch vom Garten oder von der Terrasse aus in die Wohnung des Nachbarn zieht. Entsteht dadurch eine wesentliche Beeinträchtigung, liegt sogar eine Ordnungswidrigkeit vor, die ein Bußgeld mit sich ziehen kann.

Die Geruchs- und Rauchbelästigung beim Grillen mit Holzkohle kann reduziert werden, indem man einen hochwertigen Grillanzünder verwendet. Die Umstellung auf einen Gas- oder Elektrogrill kann zudem Wunder bewirken – der Geruch ist hier wesentlich geringer.

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