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Das Geschäft mit den Zähnen: So entscheiden Ärzteverbände und Krankenkassen, welche Behandlungen ihr beim Zahnarzt selbst bezahlen müsst

Krankenkassen übernehmen "ausschließlich medizinisch ausreichend, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen" beim Zahnarzt, verrät die Techniker Krankenkasse (Symbolfoto). - Copyright: Getty Images I Tom Werner
Krankenkassen übernehmen "ausschließlich medizinisch ausreichend, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen" beim Zahnarzt, verrät die Techniker Krankenkasse (Symbolfoto). - Copyright: Getty Images I Tom Werner

Zahnschmerzen sind meist doppelt unangenehm: Denn zum einen müsst ihr wohl oder übel auf den Zahnarztstuhl, vielleicht kommt der Bohrer zum Einsatz. Und zum anderen können zahnmedizinische Behandlungen auch richtig teuer werden. Doch wie kommen die Preise für Zahnarztbehandlungen eigentlich zustande und warum zahlt ihr die Prophylaxe aus der eigenen Tasche, die Wurzelbehandlung aber nicht und für eine Füllung nur eine Zuzahlung? Darüber verhandeln Ärzteverbände und Krankenkassen, wie genau und wann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt, erfahrt ihr hier.

Was viele nicht wissen: Die Zahnmedizin hat in Deutschland einen Sonderstatus. Zahnärzte haben als Berufsgruppe einen eigenen Abrechnungskatalog und sind sogar in eigenen Verbänden organisiert, unabhängig von der Humanmedizin. Dieser Sonderstatus hat auch Konsequenzen für die Patienten: Es kann beim Zahnarzt oft höhere Zuzahlungen geben, als beispielsweise beim Hausarzt.

Darum müsst ihr beim Zahnarzt manchmal zuzahlen

Rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind gesetzlich versichert. Ihre Krankenkassen, wie zum Beispiel die Techniker oder die AOK, unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Das gilt auch für die Zahnmedizin. Nach dem Gebot müssen die Krankenkassen "ausschließlich medizinisch ausreichend, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen" übernehmen, erklärt die Techniker Krankenkasse auf Anfrage von Business Insider. Welche Behandlungen das genau sind, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).

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Der G-BA legt die Behandlungsrichtlinien für alle Kassen-Zahnärzte fest. Zum Beispiel steht dort, welche Art der Füllung für welche Zähne erbracht werden sollte. Beim Lesen der Richtlinien wird klar, dass das Prinzip der Wirtschaftlichkeit bedeutet, dass Füllungen vor allem funktionstüchtig sein sollen – und nicht unbedingt perfekt aussehen müssen: "Mehrfarbentechnik im Sinne einer ästhetischen Optimierung ist nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung."

Die Behandlungen, die das Wirtschaftlichkeitsgebot der G-BA erfüllen, stehen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA). Hierzu zählen unter anderem halbjährliche Kontrolluntersuchungen, Zahnsteinentfernung und bestimme Füllungen. Diese Leistungen werden dann von den gesetzlichen Krankenkassen komplett bezahlt oder in Teilen zumindest bezuschusst.

Im BEMA steht beispielsweise, dass es für bestimmte Zähne nur eine Amalgam-Füllung gibt. Wenn man als Patient jedoch gerne eine zahnfarbene Kunststoff-Füllung möchte, kann er oder sie diese natürlich auch als Kassenpatient bekommen. Hier muss der Patient dann in der Regel den Differenzbetrag zur teureren Behandlung zahlen. So entstehen die Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen.

Ein Zahn mit Amalgam-Füllung. - Copyright: icefront / iStock / Getty Images Plus I
Ein Zahn mit Amalgam-Füllung. - Copyright: icefront / iStock / Getty Images Plus I

Die Zuzahlungen kommen zustande, da teurere Behandlungen oft nicht Teil des BEMA sind, sondern der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). "In der GOZ werden die zahnärztlichen Leistungen aufgeführt, die über das Maß des Notwendigen hinaus gehen", erklärt die Techniker Krankenkasse. Das seien zum Beispiel ästhetische Behandlungen, welche von den Krankenkassen nicht übernommen werden dürften. Jedoch können die gesetzlichen Krankenkassen individuell entscheiden, ob sie solche Extra-Leistungen trotzdem bezuschussen.

So vermeidet ihr Zuzahlungen beim Zahnarzt

Laut G-BA soll Zahnmedizin für gesetzlich versicherte Patienten "präventionsorientiert" sein. Das bedeutet, dass etwa Karies oder Zahnfleischentzündungen gar nicht erst auftreten sollen. Ganz nach der Logik: noch günstiger als eine Amalgam-Füllung ist gar keine Füllung. Wer Schaden vermeidet, vermeidet also automatisch auch potenzielle Zuzahlungen.

"Neben einer guten Mundhygiene und zuckerarmen Ernährung helfen vor allem die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, die von den Kassen pro Kalenderhalbjahr einmal übernommen werden, größeren Schaden zu vermeiden", erklärt Jana Lo Scalzo aus dem Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin.

Viele Behandlungen werden im Kindesalter noch von den Krankenkassen übernommen, etwa die Zahnreinigung – im Erwachsenenalter aber nicht mehr. - Copyright: Westend61 / Getty Images
Viele Behandlungen werden im Kindesalter noch von den Krankenkassen übernommen, etwa die Zahnreinigung – im Erwachsenenalter aber nicht mehr. - Copyright: Westend61 / Getty Images

Kommt es dennoch zu kostenintensiven Behandlungen, könnten sich Patienten immer über eine Alternative von ihren Zahnärzten beraten lassen, sagt Lo Scalzo. "In vielen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für die einfachere Behandlung." Beim Zahnersatz komme es dennoch häufig zur Zuzahlungspflicht, außer es liege ein Härtefall vor.

Außerdem würden viele Behandlungen im Kindesalter von den Krankenkassen übernommen, die für Erwachsene dann Zuzahlung erfordern. "Kinder zwischen 6 und 18 Jahren können halbjährlich an der Individualprophylaxe teilnehmen", sagt Lo Scalzo. Zudem würde beim "Vorliegen bestimmter Indikationsklassen" auch eine kieferorthopädische Behandlung bei Minderjährigen zum Großteil von der Kasse gezahlt. Wer diese Angebote in Kindesjahren nutzen konnte, konnte so bis zu mehreren Tausend Euro an Eigenbeteiligung sparen.

Dann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherungen zahlen ganz oder teilweise die Differenz zwischen Kassenleistung (BEMA) und GOZ-Leistung. Die Versicherungen können jedoch stark nach Tarif und Optionen variieren. So kann es sein, dass man bei manchen Behandlungen trotz Zusatzversicherung noch immer einen eigenen Betrag zusteuern muss.

"Daher sollte sich jede Patientin und jeder Patient vor Abschluss einer solchen Versicherung im Klaren sein, welche Versorgung jetzt und zukünftig gewünscht ist und wie hoch das individuelle Risiko für Erkrankungen der Zähne, des Mundes und der Kiefer ist", erklärt Lo Scalzo.