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Geht die Taschenkontrolle bei Aldi Süd zu weit?

Eine Kassiererin bei Aldi Süd wollte einen Blick in die Rucksäcke zweier Kunden werfen. Darf sie das? (Bild: ddp)
Eine Kassiererin bei Aldi Süd wollte einen Blick in die Rucksäcke zweier Kunden werfen. Darf sie das? (Bild: ddp)

Eine empörte Kundin macht auf Facebook auf die ungewöhnliche Vorsichtsmaßnahme des Discounters aufmerksam – und gibt sich mit der Erklärung nicht zufrieden. Da stellt sich die Frage: Haben Mitarbeiter von Supermärkten überhaupt das Recht, in die Taschen der Kunden zu gucken?

Wer beim Einkauf selbst große Tüten dabei hat und diese an der Kasse vorsorglich im Wagen ausbreitet, um sie gleich mit Tomaten, Käse, Wurst & Co. zu füllen, kennt das Szenario: Oft fragen die Kassierer/innen freundlich, ob es möglich wäre, die Tüten anzuheben, damit sie sich vergewissern können, dass auch nichts im Einkaufswagen vergessen wurde. Was eine Kundin bei Aldi Süd beobachtet hatte, ging allerdings über diesen Standard-Vorgang weit hinaus: Wie „DerWesten.de“ berichtete, beobachtete die Kundin, wie zwei Jungs an der Kasse darum gebeten wurden, ihre Rucksäcke zu öffnen, damit die Kassiererin einen Blick hineinwerfen konnte.

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„Sie war sehr freundlich und die beiden haben auch bereitwillig ihre Rucksäcke aufgemacht. Trotzdem finde ich solche Taschenkontrollen ehrlich gesagt etwas fragwürdig. Ist das jetzt üblich??“, fragte die Kundin daraufhin auf der Facebook-Seite von Aldi Süd. Weiter schrieb sie in ihrem Post, der mittlerweile gelöscht wurde: „Mich hat sie nicht darum gebeten. Ich hätte mich aber auch geweigert. Es geht wirklich niemanden etwas an, was ich in meiner Tasche habe. Und das gilt meiner Meinung nach auch für Schulkinder.“

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Aldi Süd reagierte wenig später auf ihren Post mit den Worten: „Leider kommt es manchmal vor, dass Kunden Artikel in ihren Taschen übersehen oder vergessen. Dann kann es passieren, dass unsere Mitarbeiter um einen Blick in Taschen und Rucksäcke bitten. Vielleicht haben unsere Kollegen vor Ort bereits viele schlechte Erfahrungen gemacht und sind deswegen etwas vorsichtiger. Das können wir von hier aus jedoch nicht beurteilen. Wir bitten um dein Verständnis.“ Mit letzterem kann und will die Kundin allerdings nicht dienen. Sie antwortete: „Nein, dafür habe ich leider kein Verständnis. Ich kaufe seit vielen Jahren gerne in dieser Filiale ein. Jetzt nicht mehr so gerne. Aber es gibt ja zum Glück auch noch einen Edeka in der Nähe.“

Sind Taschenkontrollen in Supermärkten überhaupt zulässig?

Für ihre Einstellung bekam die Kundin auf Facebook Unterstützung von vielen Kundinnen und Kunden, die ebenfalls der Meinung sind, dass eine Taschenkontrolle zu weit geht. Doch wie sieht es rechtlich aus?

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Auf der Website der Verbraucherzentrale NRW wird diese Fragestellung beantwortet: „Ein Blick in die Tasche, ohne dass ein konkreter Verdacht eines Diebstahls vorliegt, ist ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Kunden brauchen einer solchen Aufforderung nicht nachzukommen, auch dann nicht, wenn ein Hinweisschild im Geschäft auf die Durchführung von Taschenkontrollen verweist.“

Eine Tascheninspektion sei nur dann erlaubt, wenn ein Dieb tatsächlich auf frischer Tat ertappt werde. Bestehe lediglich ein Tatverdacht dürften Hausdetektive oder Ladenpersonal lediglich Personalien aufnehmen und die verdächtigte Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

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