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Mogelpackung? Obst und Gemüse mit falschen Herkunftsangaben

Wenn Schild und Herkunft nicht zusammenpassen, fühlen sich viele Kunden veräppelt. (Bild: AP Photo/Daniel Roland)
Wenn Schild und Herkunft nicht zusammenpassen, fühlen sich viele Kunden veräppelt. (Bild: AP Photo/Daniel Roland)

Eine Stichprobe des SWR-Marktchecks zeigt: Immer öfter stimmt die Herkunftsangabe bei Obst und Gemüse nicht.

„Wenn möglich, regional und der Jahreszeit entsprechend“, beschreibt eine Kundin gegenüber der SWR-Sendung „Marktcheck“, wie sie ihr Obst und Gemüse am liebsten hat.

Viele Kunden legen Wert darauf, Produkte aus ihrer Region zu kaufen, gerade dann, wenn es um Obst und Gemüse geht. Die einen, weil sie wollen, dass ihre Ware keine weiten und umweltbelastenden Wege zurücklegt, die anderen, weil sie bei Produkten aus der Region größeres Vertrauen in die Hersteller hegen. „Dann hat es einen langen Weg hinter sich und man weiß nicht genau, was genau drinnen ist“, sagt eine andere Konsumentin in einem Beitrag der Sendung.

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Kommt deutsches Obst und Gemüse tatsächlich aus Deutschland? Für die Sendung führte „Marktcheck“ eine kleine Stichprobe in deutschen Lebensmittel-Filialen von Rewe, Aldi, Lidl und Netto durch. Und stellte dabei fest: Immer öfter stimmt die Herkunftsbezeichnung auf den Preisschildern nicht.

Das Ergebnis der Stichprobe im Detail: Bei Aldi war alles in Ordnung. Auch in einer Rewe-Filiale in Stuttgart finden sich keine zu Unrecht aus Deutschland deklarierten Gemüse- und Obstsorten, wohl aber waren die Herkunftsländer einiger Produkte vertauscht.

Bei Lidl wurde „Marktcheck“ hingegen fündig: Dort werden Heidelbeeren feilgeboten, die laut Verkaufsschild aus Deutschland stammen. Bei einem Blick auf die Packung selbst wird aber deutlich, dass das Obst tatsächlich aus Spanien kommt. In weiteren Lidl-Filialen finden sich gleich eine ganze Reihe falsch deklarierter Produkte: Zwiebel und Schnittlauch, die tatsächlich aus den Niederlanden stammen, Snackgurken, Salat und Möhren aus Spanien. Dasselbe Bild zeigte sich bei Netto: Dort werden Zwiebel aus Ägypten und Karotten aus Großbritannien als deutsches Gemüse feilgeboten.

„Es ist schon irgendwo Betrug, wenn es nicht daher kommt, was draufsteht“, sagt ein Kunde, als er über die falschen Herkunftsangaben aufgeklärt wird. Passen Schild und Herkunft nicht zusammen, „dann kommt man sich halt veräppelt vor“, sagt eine andere Frau. Wenn etwas draufsteht, soll es schon stimmen, ist die einhellige Meinung der Konsumenten. Denn, wie eine weitere Kundin beschreibt: „Ich verlass mich da drauf, was da steht.“

Das Team der Sendung fragt bei Netto und Lidl nach, wie es zu den falsch deklarierten Herkunftsangaben kommt. Lidl erklärt, bei jeder Obst- und Gemüselieferung erhalten die Filialen Preisschilder mit genauen Informationen über das Produkt. „Diese werden beim Einräumen der Ware durch unsere Mitarbeiter an der Preisleiste angebracht. Warum dies in den von Ihnen beschriebenen einzelnen Beispielen nicht erfolgt ist, können wir mit den zur Verfügung gestellten Daten nicht nachvollziehen.“ Auch Netto betont, es handle sich um einige wenige Beispiele: „Die von Ihnen geschilderten, bedauerlichen Einzelfälle nehmen wir daher zum Anlass, unsere Mitarbeiter vor Ort nochmals dahingehend zu schulen und für die Einhaltung aller Vorgaben erneut zu sensibilisieren.“

Handelt es sich um Versehen oder ist das Kalkül?

Dr. Thomas Stegmanns ist Lebensmittelkontrolleur beim Amt für Lebensmittelüberwachung. Er erklärt, wie es zu den falschen Herkunftsangaben kommen könnte, wenn zum Beispiel neue Ware ins Regal gestellt wird, ohne das Etikett zu prüfen. „Vielleicht hat man auch keine Lust, das Etikett, das vielleicht in zwei Metern Höhe steht, da rauszufimmeln und ein neues Etikett reinzubasteln. Zum anderen ist es natürlich durchaus denkbar, dass die Ware für eine ganze Woche beworben worden ist, dann geht denen die Ware am Dienstag oder am Mittwoch aus, dann wird neue Ware geordert, und dann kommt die neue Ware, insbesondere Paprika, Tomaten oder sowas in der Art, eben nicht aus Italien, sondern aus Spanien.“

Rechtlich zulässig ist das nicht. Dabei macht es grundsätzlich auch keinen Unterschied, ob es sich um ein Versehen oder um bewusste Täuschung handelt. „Laut EU-Lebensmittelverordnung ist das eine Irreführung der Verbraucher“, sagt der Verbraucheranwalt Dr. Benjamin Stillner. Pro Verletzungsfall können dafür bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld verhängt werden, wenn eine Unterlassungsklage gegen den Unternehmer durchgesetzt wird.

Den Kunden, die Wert auf die regionale Herkunft ihres Obst und Gemüses legen, bleibt indes nur übrig, die Herkunft auf der Verpackung selbst zu kontrollieren.