Für schlimme Zeiten: der Notfallordner
Gerade dieser Tage sprach mich ein Mandant an, ob er denn in seinem jungen Alter schon Vollmachten vergeben müsse oder ein Testament haben sollte. Mein Antwort darauf lautete beinahe reflexartig: JA.
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Egal, wie alt Sie sind, Sie sollten sich einmal in Ruhe Gedanken darüber machen, was in Notfällen nötig wäre, um Ihrer Familie alles Organisatorische so leicht wie möglich zu machen. Das einfachste Werkzeug ist dazu der Notfallordner.
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Fassen Sie in einem speziellen Ordner für Notfälle alle wichtigen Informationen und Unterlagen zusammen. Kennzeichnen Sie diesen mit einem dicken roten Kreuz oder ähnlichem auf dem Rücken. Damit erleichtern Sie Ihrem Partner oder anderen Personen, die sich bei einem Notfall um Ihre Angelegenheiten kümmern müssen, den Überblick erheblich.
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Stellen Sie sich vor, Sie erleiden einen schweren Unfall und können sich nicht mehr um Ihre Angelegenheiten kümmern. Wären Ihr Ehepartner oder im schlimmsten Fall Ihre Erben in der Lage, sich in Ihren Unterlagen zu Geldanlagen, Versicherungen, Darlehen, usw. zurechtzufinden? Machen Sie es Ihrer Familie einfacher: Mit einem Notfallordner, in dem Sie alle wichtigen Informationen an einem Ort zusammengefasst aufbewahren.
Der Notfallordner sollte folgendes beinhalten:
Zu benachrichtigende Personen (mit Adresse, Telefonnummer und E-Mail)
Infos/Kopien zu wichtigen persönlichen Regelungen wie Patientenverfügung, Testament, Vollmachten, ggf. Organspenderausweis
Angaben zur finanziellen Situation in Form einer Liste mit Konto- und Depotnummern sowie Kopien der wichtigsten Belege:
Gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk
Konten, Depots, Bausparverträge, Schließfächer (bei welchen Banken?)
Immobilienanlagen, Beteiligungen, Kapitallebensversicherungen (wo sind weiterführende Informationen aufbewahrt?)
Sonstige Wertgegenstände (wo verwahrt?)
Darlehen (bei welchen Banken?)
Laufende Verbindlichkeiten und Verpflichtungen
Miete
Versicherungen
Versorger: Strom, Heizung, Telefon, Internet
Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden
Unterhalt für Kinder, geschiedenen Ehegatten
sonstige Daueraufträge und Einzugsermächtigungen, die gegebenenfalls gekündigt werden müssen
Die Sorge um Sie bei einem Notfall können Sie Ihren Liebsten mit dem Notfallordner nicht abnehmen, aber zumindest helfen Sie so dabei, dass alles Organisatorische so rasch wie möglich erledigt werden kann.