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Fraktionsentwurf stellt sich hinter EZB-Prüfung von Anleihekäufen

BERLIN (dpa-AFX) - Union, SPD, FDP und Grüne im Bundestag wollen sich nach dem einschränkenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen in einem gemeinsamen Antrag hinter die entsprechende Praxis der Europäischen Zentralbank (EZB) stellen. Der Bundestag halte die Darlegung der EZB zu einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für nachvollziehbar, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Montag vorliegenden Entwurf für einen Antrag zu dem Urteil. Die Vorgaben des Urteils seien somit erfüllt.

Auf der Grundlage des Entwurfs wollten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen an diesem Dienstag entscheiden, ob sie sich an einem gemeinsamen Antrag beteiligen. Ziel war eine Abstimmung im Plenum noch diese Woche. Falls der Bundestag dem Papier zustimmen sollte, dürfte dies ein weiterer Schritt hin zur Fortsetzung der Beteiligung der Bundesbank an den Anleihekäufen sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai entschieden, dass ein im Jahr 2015 gestartetes Wertpapierkaufprogramm (PSPP) nicht rechtens sein könnte, da negative Begleiteffekte wie niedrige Sparzinsen möglicherweise nicht hinreichend berücksichtigt worden seien (Az. 2 BvR 859/15 u.a.). Die EZB solle diese Prüfung nachreichen. Ansonsten droht ein Ausscheiden der Bundesbank aus dem Kaufprozess. Das oberste deutsche Gericht gab der Bundesregierung und dem Bundestag drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung zu bewegen.

In dem gemeinsamen Antragsentwurf beziehen sich CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne auf eine am 25. Juni vom EZB-Rat veröffentliche Stellungnahme zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. In einem vergangene Woche veröffentlichten EZB-Protokoll heißt es, die Anleihekäufe der Notenbank seien angemessen, um das Ziel stabiler Preise zu gewährleisten. Auch seien ausreichende Sicherheitspuffer in die Kaufprogramme integriert, um mögliche Negativeffekte zu begrenzen.

Die Abgeordneten schreiben, die im Verfassungsgerichtsurteil enthaltenen Anforderungen an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung seien erfüllt. Die EZB habe die wirtschaftspolitischen Auswirkungen des Programms identifiziert, gewichtet und abgewogen. Auch das Bundesfinanzministerium sei überzeugt, dass der EZB-Rat seine Verhältnismäßigkeitserwägungen "nachvollziehbar dargelegt habe". Der Beschluss genüge in Verbindung mit zur Verfügung gestellten Unterlagen "den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 in vollem Umfang".